Hallo Frau Bader, ich gehe Ende Mai 2020 in Mutterschutz, da mein Kind vss. Mitte Juli geboren wird. Ich werde zu diesem Zeitpunkt noch 20 Tage Urlaub haben, die ich ins nächste Jahr mitnehmen kann und damit nach meinen geplanten 12 Monaten Elternzeit noch einen Monat bezahlt zuhause bleiben kann. Dies ist schon mit meinem Arbeitgeber geklärt. Ich benötige aber, da die Krippe erst im September beginnt noch einen zusätzlichen Monat Elternzeit / frei. Nun habe ich in Summe aktuell auch noch ca. 120 Überstunden, was ca. 3 Wochen entspricht. Auch diese würde ich gerne zusätzlich an meine Elternzeit anhängen. Ich habe mich schon informiert, es gibt meines Wissens nach hierzu keine gesetzliche Verpflichtung, daher muss ich das mit meinem Arbeitgeber verhandeln. Dieser tendiert aktuell dazu, mir diese Stunden eher auszubezahlen. Daher zwei Fragen: 1. Macht es für mich finanziell einen Unterschied, ob die Überstunden (ohne Zuschlag) ausbezahlt werden, und ich meine Elternzeit um 3 Wochen verlängere, oder ob ich diese 3 Wochen nach meiner Elternzeit abbaue und die Arbeitszeit bei meinem Arbeitgeber bezahlt bekomme, aber zuhause bleibe? 2. Auch interessieren würde mich, wie es sich mit der Krankenversicherung verhält: Ich bin unverheiratet und freiwillig gesetzlich krankenversichert, da über mein Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt. Während der Elternzeit (12 Monate) zahle ich damit pro Monat einen Beitrag von ca. 200 €. Ich nehme an, in dem angehängten oben angesprochenen Urlaubsmonat würde ich meine ganz normalen Krankenkassenbeiträge bezahlen, da ich ja ganz normal bei meinem Arbeitgeber angestellt bin. Genauso wäre es aus meiner Sicht, wenn mein Arbeitgeber dem zustimmt, dass ich die Überstunden an meine Elternzeit anhänge. Was ist aber, wenn ich meine Überstunden nur ausbezahlt bekommen kann, aber ja trotzdem noch einen Monat mehr nach meiner Elternzeit frei benötige? Welchen Status habe ich dann in diesem Monat und wie muss ich mich krankenversichern? Vielen Dank für Ihre Antworten und viele Grüße, zimtschaefchen
von zimtschaefchen am 24.02.2020, 09:12