Darf ich andere Tätigkeiten im Beschäftigungsverbot verrichten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich andere Tätigkeiten im Beschäftigungsverbot verrichten?

Hallo, ich weiß zwar nicht, ob das hier die richtige Anlaufstelle ist, aber ich frag einfach mal: Ich bin schwanger und werde demnächst ins Beschäftigungsverbot gehen, da ich in der Altenpflege arbeite. Meine Chefin hat mir angeboten, während dessen stundenweise zu arbeiten, am Schreibtisch, sprich "Papierkram". Ist das rechtlich erlaubt? Ich würde es gerne annehmen, da ich nicht 9 Monate zu Hause sitzen kann und nichts zu tann. Hoffe ihr könnt mir helfen, lieben Gruß

von anna0389 am 12.09.2012, 14:52



Antwort auf: Darf ich andere Tätigkeiten im Beschäftigungsverbot verrichten?

Hallo, Ihr Arbeitgeber darf Sie auf eine andere, geeignete Stelle zum alten Lohn umsetzen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.09.2012



Antwort auf: Darf ich andere Tätigkeiten im Beschäftigungsverbot verrichten?

Natürlich ist das erlaubt. Deine Chefin könnte sogar VERLANGEN dass Du die Tätigkeit machst. Sie darf Dir statt dessen nur keine andere Arbeit geben das Ungeborene gefährdet. Weniger Gehalt darfst Du allerdings auch nicht bekommen, auch wenn es sich bei den Ausweichtätigkeiten ggf. um geringere und weniger anspruchsvolle Tätigkeiten handelt! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 12.09.2012, 15:14



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