Hallo, wenn man nach einem Jahr Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten geht und ein Vertrag Teilzeit in Elternzeit mit 19 Stunden die Woche abgesprochen war, darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter dann im Gehalt runterstufen, weil er den vor der Elternzeit ausgeführten Posten laut AG nicht in TZ ausüber kann? Danke für Ihre Hilfe.
von Bella1 am 05.07.2012, 21:11