Darf die private KV das Elterngeld vom Krankentagegeld abziehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf die private KV das Elterngeld vom Krankentagegeld abziehen?

Hallo Frau Bader, meine Freundin und ich haben einen kleinen Sohn bekommen. Sie ist seit Okt 2015 wegen eines Fussbruches krank geschrieben und erhält seitdem Krankentagegeld von ihrer privaten Krankenkasse. Unser Sohn ist im Okt 2016 geboren worden und dafür bekommt sie Elterngeld. Nun rechnet ihre Krankenkasse aber das Elterngeld (300€ Mindestsatz, wegen der vorigen Krankschreibung) komplett an und sie bekommt einfach weniger Krankentagegeld. Ist das Rechtens? Liebe Grüße Jan Hoffmann

von JanHoffmann am 16.05.2017, 10:04



Antwort auf: Darf die private KV das Elterngeld vom Krankentagegeld abziehen?

Hallo, sie ist ein Jahr krankgeschrieben wegen eines gebrochenen Fußes? Grundsätzlich ist es so, dass man entweder arbeitet, dann bekommt man Krankengeld, oder in Elternzeit ist. Dann bekommen auch kein Krankengeld. Beides parallel ist nicht möglich. Deshalb erfolgt die Anrechnung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2017



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