Liebe Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit mit meinem ersten Kind.( ich arbeite im Bereich PR bei einer Modefirma, Textil in Berlin) Mein Arbeitgeber hat mich netterweise in den letzten Wochen informiert, dass die Firma aus Deutschland weggehen wird, ein Umzug nach UK ist geplant. Was das Zeitmanagement angeht, wird dies zwischen Januar und Juni 2014 geschehen. Im Januar 2014 zum Ende der Elternzeit wollte ich eigentlich wieder in meinen alten Job zurückkehren. Eine Kündigung wurde noch nicht ausgesprochen, der Geschäftsführer war lediglich so fair, mich vorzuwarnen. Was halten Sie von dieser Situation? Habe ich noch irgendwelche "Sonderrechte" nach der Rückkehr? Was passiert, wenn die Kündigung während meiner Elternzeit ausgesprochen wird? Und gilt eine Kündigung bei Umzug ins Ausland als betriebsbedingte Kündigung? Besten Dank für Ihre Mühe und Ihre Antwort im Voraus
von danielaml am 06.07.2013, 15:30