Liebe Frau Bader, Ich bin seit Beginn der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt. Mittlerweile bezahlt er für sein Kind Unterhalt, allerdings weigert er sich Unterhalt für mich als Mutter zu bezahlen. Kontakt wünscht er keinen, die Kommunikation läuft nur über seine Anwältin. Ich muss also dringend arbeiten, leider ist mein Sohn andauernd krank seit dem er die KiTa besucht. Nach 2 - 3 Tagen in der KiTa ist er wieder eine bis zwei Woche krank! Das geht nun schon seit September letzten Jahres so. Mir stellt sich nun die Frage, nun doch noch Unterhalt für mich geltend zu machen, da ich einfach nicht weiß wie ich es machen soll mit einem dauerkranken Kleinkind (2, 5 jahre alt) zu arbeiten. Ich habe kaum jemanden, der im Notfall einspringen kann. Meine Frage: 1. stimmt es, dass der Kindsvater auch nach Ablauf der ersten drei Lebensjahre des Kindes der Mutter Unterhalt zahlen muss, wenn diese nicht regelmäßig, nur wenig oder gar keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, weil das Kind zuhause betreut werden muss? 2. Oder gibt es die Möglichkeit, dass er eine Kinderfrau o.ä. Zur Betreuung des Kindes zuhause im Krankheitsfall bezahlen muss? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort!
von Wäschesäcken am 17.03.2017, 18:13