KRychtar
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz hat am 19.10.15 bereits begonnen. Mein befristeter Arbeitsvertrag ging bis 02.10.15. Ich war seit 01.06.15 im Beschäftigungsverbot und habe deswegen noch 20 Tage Urlaub übrig. Dieser soll ausgezahlt werden. Nun wäre in der Zeit vom 03.10.15 - 18.10.15 das Arbeitsamt für mich zuständig und müsste ALG I zahlen. Das Arbeitsamt sagt aber, dass das Verhältnis zwischen uns wegen dem Urlaub ruht, ich demnach keinen Anspruch auf ALG I habe (ich glaube gemäß § 157 SGB III?). Dieser Anspruch würde erst am 31.10.15 beginnen, aber vorher bin ich schon im Mutterschutz, demnach hätte ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Nun sagt aber die Krankenkasse, dass ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, da das Arbeitsamt in den zwei Wochen vor Bgeinn des Mutterschutzes nichts zahlt. Ist das richtig? Wenn das alles seine Richtigkeit hat, wer ist dann für mich zuständig und wo bekomme ich Zuschüsse zum Lebensunterhalt her? Ist dann ALG II zu beantragen? VG KRychtar
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