Frage: Beschäftigungsverbot

Guten Abend Frau Bader, Herr Dr. Bluni hat mir geraten Ihnen meine Frage zustellen: Ich wurde am 17.3. -21.3 12+3 mit schwallartigen Sturzblutung notfallmäßig im KH stationär aufgenommen. Abortus imminens mit Randsinusblutung bei tiefsitzender Hinterwandplazenta. Ich bin 38 J. und leitende Steuerberaterin mit viel Stress und Termin Druck. 20 Std/Woche und ich habe einen Sohn von 4 Jahren. Habe ich eine Chance auf ein Beschäftigungsverbot? Wie begründe ich meinen Wunsch / Sorgen? Ich habe ziehen im Unterleib und psychische Belastung weil ich ständig an das ganze Blut denken muss und davon Nachts aufwache. Die Sorge um eine FG sind riesig. Am Freitag habe ich einen Termin bei meiner Ärztin zur Kontrolle wo ich das Thema gerne ansprechen möchte. Danke für eine Einschätzung !!

von Sonnenschein201709 am 22.03.2017, 19:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, ein BV wird nach Gefährdungsprüfung durch den Ag ausgesprochen, wenn eine Gefahr von der Arbeit ausgeht. Hier liegt doch eine schwangerschaftsbedingte Krankheit vor - mit der Folge der AU. Selbst wenn wegen dem Stress ein Bv in Betracht kommt, geht die AU vor. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

So wie du das beschreibst, ist das kein normaler, sondern ein pathologischer Schwangerschaftsverlauf. Solange du nicht arbeitsfähig bist, und Ruhe brauchst, bleibt nur eine AU. Danach wird dir der Frauenarzt evtl befristet ein BV erteilen. Das kann man auch noch anteilig auf 10 Std. kürzen. Du solltest aber auch mit deinem Chef darüber sprechen, dass dir der Stress zu viel ist, und du eine ruhigere Tätigkeit brauchst. Arbeitsdruck und psychische Belastungen sind Teil der Gefährdungsbeurteilung, die muss der Chef berücksichtigen.

Mitglied inaktiv - 22.03.2017, 19:47



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