Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Urlaubsrest

Frage: Beschäftigungsverbot Urlaubsrest

Daniluga

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Hallo Frau Bader, ich bin in Beschäftigungverbot wegen Ansteckungsgefahr seit Ende Oktober 2016. Vom Jahr 2016 hatte ich noch 9 Tage Urlaub. Als ich meinen Chef gefragt habe, was passiert mit meinen Resturlaubstage, hat er einfach geantwortet ,, Sie sind schon im Urlaub , was wollen Sie mehr?“. Deshalb dachte ich, dass diese Urlaubstage wären schon verloren. Aber ich habe erst jetzt in diesem Forum gelesen, dass es nicht so ist. Könnten Sie mir erklären: 1. Habe ich noch diese 9 Tage Urlaub? 2. Bis wann kann ich Sie nehmen? Auch nach der Elterzeit oder auch im Jahr 2018 oder muss mein Chef mir die Tage vergüten? 3. Verfallen irgenwann diese 9 Tage von 2016? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüβen. Daniluga


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn sie bis jetzt noch nicht genehmigt wurden Ja 2. Nach der Elternzeit und im Folgejahr 3. s. 2. Liebe Grüße NB


Lebkuchenfrau

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Soweit ich weiß hast du da ein Anrecht drauf. Auch wenn ich mich immer frage, warum das so ist. Ich meine man hat doch dann wirklich monatelang frei bei vollem Gehalt und in gutem Zustand, das ist ja anders als bei einer Krankheit. Kann mir das jemand erklären?


Amphibia

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Liebe lebkuchenfrau! Es ist ganz einfach erklärt: das Gesetz sagt es so!


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