Sehr geehrte Frau Bader, seit Jahren beschäftigt mich eine Frage, die mir keiner beantworten kann, und im Internet finden sich nur widersprüchliche Aussagen. Mich interessiert, ob die Berechnung des Elterngeldes nach der Geburt des zweiten Kindes rechtens war. M.E. war es das nicht. Das Amt behauptete damals das Gegenteil und gewährte nur den Sockelbeitrag. Ich war berufstätig. Ab dem 19.01.2006 war ich in Mutterschutz mit dem ersten Kind, geb. am 13.03.2006, erhielt Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld. Am 02.06.2007 bekam ich während der Elternzeit das zweite Kind. Zur Berechnung des Elterngeldes (nach dem damals neuen Gesetz ab dem 01.01.07) wurde mir nur der Sockelbeitrag von 300 € gewährt. Die Sachbearbeiter ließen nicht mit sich reden. Ich war doch nicht arbeitslos! Ich war in Elternzeit mit dem ersten Kind. Wieso reichte die Begründung, ich hätte 12 Mo. vor Geburt des zweiten Kindes nicht gearbeitet, aus? Ist es nicht so, dass die Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld nicht berücksichtigt werden und das Amt damals mein Einkommen bis 2006 hätte heranziehen müssen? Es ist sicherlich zu spät, um irgendwelche Ansprüche durchzusetzen. Ich möchte es einfach für mich wissen und verstehen. Wäre es denn theoretisch möglich? Oder ist der Anspruch, sollte überhaupt einer bestehen, verjährt? Ich wäre Ihnen für eine Auskunft sehr dankbar. Freundliche Grüße Swetlana Kraus
von SweKra am 01.03.2017, 12:36