Guten Tag Fr. Bader das Elterngeld wird über die letzten 12 monate vor beginn des Mutterschutzes berechnet, dass ist uns bekannt. wird man in dieser zeit schwangerschaftsbedingt (vorzeitige wehen oder beschwerden) krank geschrieben, wird dieser Monat ausgelassen und 1 Monat weiter zurück gegangen. soweit noch richtig? wenn ich aber in der zeit von bekanntgabe der schwangerschaft bis zum mutterschutz wegen einer grippe, bronchitis oder ähnlichen 1 woche krank geschrieben bin. wird dann dieser monat auch aus der berechnung genommen und ein monat weiter zurück gegangen? oder hat es auf die berechnung keinen einfluss, da man ja 1. nicht schwangerschaftsbedingt krank geschrieben ist 2. der lohn ja in diesem monat normal gezahlt wurde 3. es aufgrund 1 woche ja nicht zu einer zahlung von krankengeld kommt. ich hoffe ich habe die frage verständlich erklärt. im internet findet man nur immer antworten wenn es um erkrankungen länger als 6 wochen oder schwangerschaftsbedingt geht. danke für ihre hilfe nenamaus
Mitglied inaktiv - 06.03.2011, 11:22