Bemessungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bemessungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit stecke ich mit meinem Partner in der Familienplanung. Da wir auf jeden Fall mindestens zwei Kinder möchten, stellt sich bei einer Planung, die natürlich nicht wirklich einzuhalten ist, da die Schwangerschaft normalerweise auch etwas auf sich warten lässt, die Frage, wie es finanziell bei den Schwangerschaften und nach der Geburt aussehen würde. Für das 1. Kind wäre hierzu eigentlich alles klar, inkl. Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus. Bei dem 2. Kind stellt sich hier allerdings eine ganz entscheidende Frage bzgl. der Bemessungsgrundlage für das Elterngelt: Beim Basiselterngeld gilt ja als Bezugszeitraum immer die vollen 12 Monate nach der Geburt, selbst wenn man früher den Betrag auf zwei Jahre ausbezahlt bekommen hat. Gilt dies jetzt auch für das Elterngeld Plus und die Monate des Partnerschaftsbonus? Oder gilt hier der Bezugszeitraum so, wie das Elterngeld ausbezahlt wird? So dass man hier bei der Berechnung für das Elterngeld beim 2. Kind die Monate, für die Elterngeld Plus ausbezahlt wurde, weglassen muss und diese Monate, um auf 12 Monate Bemessungsgrundlage zu kommen, von vor dem Mutterschaftsgeldbezug vor der 1. Geburt nehmen muss? Dies ist für die Höhe des Elterngeldes schließlich entscheidend, wenn vor der Mutterschutzfrist der 1. Schwangerschaft Vollzeit und nach der Mutterschutzfrist nach der Geburt nur noch Teilzeit gearbeitet wird. Vielen Dank bereits im Voraus! Meli 88

von Meli 88 am 15.04.2016, 11:06



Antwort auf: Bemessungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

Hallo, es gibt noch nicht mal Kind 1 und Sie wollen die rechtliche Regelung für Kind 2? Wer weiß, was dann gilt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2016



Antwort auf: Bemessungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

Ich bin gerade nicht fähig Deine Schilderungem zu verstehen. Aber die Frage :-) Wird Kind 1 im Januar 2017 geboren, dann musst Du ab Februar 2017 wieder arbeiten, sonst gehen alle weiteren Monate für ein neues Elterngeld mit 0€ in die Berechnung. Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz des Kindes , für welches Elterngeld bezogen werden soll. Nur Elterngeldmonate bis zum 1. Geb. des Vorkindes werden durch alten Lohn ersetzt. Bedeutet : Ab dem ersten Geburtstag so viel Einkommen wie möglich erwirtschaften. Oder so schnell wie möglich wieder schwanger werden, so dass der neue Mutterschutz beginnt wenn Kind 1 den ersten Geburtstag hat.

von Sternenschnuppe am 15.04.2016, 11:41



Antwort auf: Bemessungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

@Sternenschnuppe: in deinem Beispiel wäre es Februar 2018. Man muss nicht wieder arbeiten gehen, wenn das Kind 1 Monat alt ist ;-).

von malini am 15.04.2016, 12:18



Antwort auf: Bemessungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

Als Bezugszeitraum gelten immer der 12 Monate nach Geburt. wird das zweite Kind direkt nach Ende der 12 Monate (+ Zeiten des Mutterschutzes für das zweite Kind) geboren, wird für die Berechnung des Elterngeldes des zweiten Kindes auf das Einkommen 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes zurückgegriffen. bei verlängerter Elternzeit bzw. Elterngeld Plus gelten diese Zeiten als Zeiten ohne Einkommen, bzw. es ist das Einkommen aus der Teilzeit maßgeblich.

von Behnke am 15.04.2016, 12:28



Antwort auf: Bemessungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

Nicht aufgepasst vor dem Senden. Sorry.

von Sternenschnuppe am 15.04.2016, 12:30



Antwort auf: Bemessungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

Ok, schon mal danke, dass ihr euch bemüht. :-) Was ich meinte, war: bisher mit dem normalen Elterngeld bis einschließlich 31.07.2015 (nicht ganz sicher wegen dem Datum, aber auf jeden Fall Mitte 2015) konnte man ja die Auszahlung des Elterngeldes auf 24 Monate strecken, hatte aber nur 12 Bezugsmonate. So dass im Fall einer erneuten Schwangerschaft Monate in denen Elterngeld bezahlt wurde, die aber mit 0€ Gehalt gerechnet wurden, weil man über die ersten 12 Monate hinaus war. Bezugsmonat hieß ja, dass diese Monate nicht in die Bemessungsgrundlage für erneutes Elterngeld mit einfließt. Die Auszahlungsmonate konnte man durch halbieren des Betrages verdoppeln. Jetzt gibt es ja die neue Regelung mit dem Elterngeld Plus, wobei man Teilzeit arbeiten kann und die Berechnung etwas anders gestaltet wird. Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Bezugsmonate bei Elterngeld Plus. Ist das dann beim 2. Kind anders als bisher? Oder bleibt es bei den 12 Monaten Bezugszeitraum und die Auszahlungsmonate sind halt länger? In den ganzen Texten, zum Teil auch auf den offiziellen Seiten, wird nicht darauf eingegangen, wie das beim 2. Kind mit vorherigem Elterngeld Plus Bezug aussieht. Ich vermute stark, dass bisher noch keine Fälle hierzu aufgetreten sind, weil ja mit 9 Monaten Schwangerschaft und letzte Geburt nach dem Stichtag Mitte 2015 die Zeit für die Relevanz dieser Thematik noch nicht gegeben ist. Es wird bei meiner Frage schließlich erst ab Lebensmonat 15 (mit den 2 extra Monaten, wenn der Partner auch in Elternzeit geht) relevant. Danke schon mal Meli 88

von Meli 88 am 15.04.2016, 13:08



Antwort auf: Bemessungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

Alles ab dem ersten Geb. wird nicht ersetzt durch alten Lohn. Das bleibt wie es war.

von Sternenschnuppe am 15.04.2016, 13:52



Antwort auf: Bemessungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

Naja, das liegt mehr an meinem etwas zögerlichem Partner. Dieser möchte gerne eine gewisse Planungssicherheit... :-/

von Meli 88 am 15.04.2016, 17:11



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld 2. Kind

Hallo Frau Bader, Ich bin verbeamtet und befinde mich aktuell bis zum Herbst diesen Jahres in Elternzeit (1.Kind, 1 Jahr voller Elterngeldbezug bis Herbst). Nach der Elternzeit war es geplant diese zu verlängern und wenige Stunden (Teilzeit in Elternzeit, Selbstvertretung) arbeiten zu gehen. Nun liegt eine erneute Schwangerschaft vor. Gerne w...


Elterngeld 2. Kind nach ElterngeldPlus ohne Zuverdienst

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Fragen zu zwei möglichen Szenarien: A) wie berechnet sich das Elterngeld für Kind 2, wenn es direkt im Anschluss an 24 Monate ElterngeldPlus (ohne Zuverdienst) von Kind 1 geboren wird? B) wie berechnet sich das Elterngeld für Kind 2, wenn ich in den 12 Monaten vor seiner Geburt 5 Monate Lohnverdienst hatte...


Berechnung Elterngeld 2. Kind

Hallo, ich bin im Moment mit unserem 2. Kind schwanger. Der ET ist am 08.12.2021. Zur Zeit bekomme ich noch bis zum 09.10.21 Elterngeld für unser erstes Kind (geb. 10.01.2020). Wie ist da die Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind? Wird für die Berechnung auch der Zeitraum vor der 1. Geburt genommen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! ...


Elterngeld 2. Kind

Hallo und guten Abend, wir planen gerade unseren 2. Nachwuchs. Mein erstes Kind ist am 21.8.2020 zur Welt gekommen und war anschließend in Mutterschutz und habe 18 Monate Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht. Diese habe ich in Teilen mit ElterngeldPlus und Basiselterngeld genommen. Das heißt ich bin noch bis zum 20.02.2022 in Elternzeit...


Elterngeld 2. Kind

Hallo , Habe eine Frage über das Elterngeld. Mein Sohn wird im September 1 Jahr. Mir wurde gesagt das man vor dem 1. Geburtstag mit dem 2. schwanger sein muss, um das gleich Elterngeld zu bekommen. Ich habe zwei Jahre beantragt lasse mir das Geld aber auf 1 Jahr ausbezahlen spielt das eine Rolle? Arbeit im Krankenhaus und würde im Januar 23 wiede...


Elterngeld 2. Kind

Hallo :-) Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld fürs 2. Kind .. Ich bin aktuell mit meinem 1. Kind schwanger und werde voraussichtlich im September entbinden und habe mich für 2 Jahre Elternzeit entschieden. Ob ich das Elterngeld auf 1 oder 2 Jahre aufteile weiß ich noch nicht. Ganz konkret: wie viel Abstand darf denn zwischen der Geburt me...


Elterngeld 2. Kind

Hallo! Ich habe noch eine Frage zum Elterngeld. ich war von Juni 2021 bis Juni 2022 in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger und werde im April 2023 erneut Mama. Daher werde ich bis zur nächsten Geburt keine 12 Monate gearbeitet haben. Wie wird das Elterngeld dann berechnet? Kann ich angeben, dass der Zeitraum vor der ersten Geburt als Bemessung...


Elterngeld 2. Kind

Hallo, ich bin am überlegen, wie es am sinnvollsten für das Elterngeld für das 2. Kind ist. Unser Sohn wurde am 23.01.2022 geboren. Unser zweites Kind soll am 21.08.2023 geboren werden. Am 01.04.2022 bin ich wieder angefangen 15 Stunden in der Woche zu arbeiten. Elterngeld Plus läuft somit noch bis zum 22.11.2023 bei mir. Die Mutterschaf...


Elterngeld 2. Kind mehrere Monate genullt

Hallo liebes Forum, wir haben letzte Woche den Eltergeldbescheid für unser 2. Kind erhalten und sind schockiert. Kurz zur Konstellation. Kind 1. geb. 14.06.21 Kind 2. geb. 24.03.23 Elterngeld Kind 1. LM/AM 2, mtl. 207,35 EUR EB - 14.07.21 - 13.08.21 LM/AM 3 bis 22 mtl. 803,49 EUR EP - vom 14.07.21 bis 13.04.23 Anlage Bezugsmonate 07....


Elterngeld 2. KIND

Hallo, Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind zur Welt gebracht. Und bin aktuell wieder schwanger. Et September 24. Kann ich noch mein elterngeld optimieren? Oder hätte ich mich dazu 23 ein Kleingewerbe anmelden müssen?  Vg Sabrina