Hallo Frau Bader,
Rein informativ, wir versuchen grade unser zweites kind zu bekommen.
Was steht mir finanziell zu, wenn ich schwanger wäre, was ich denke. Ich. Arbeite befristet in teilzeit, verdiene monatlich 650 euro und mein vertrag endet am 31.12. , also monate vor der entbindung? Mein vertrag würde schwanger nicht verlängert werden. Bekomme ich in der zeit bis zum mutterschutz arbeitslosengeld? Steht mir mutterschafts- und elterngeld zu? Wie berechnet sich das?
1000 dank schon mal.
Lg Claudia
von
claudiaundben
am 17.07.2015, 19:29
Antwort auf:
Befristeter Vertrag endet 6 Monate vor Geburt
Hallo,
Sie können dann ArbGeld 1 bekommen - und im Mutterschutz Leistungen von der KK. Dann eben EG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2015
Antwort auf:
Befristeter Vertrag endet 6 Monate vor Geburt
Ja, steht Dir zu, Du kannst Dich ja auch schwanger bewerben und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
ALG1 zählt fürs Elterngeld mit 0€ pro Monat.
Daher so rasch wie möglich die Verlängerung klären und solange schweigen !
Oder eben jetzt schon woanders bewerben um keine Nullrunden zu bekommen.
Auch da musst Du nix von einer Schwangerschaft sagen.
von
Sternenschnuppe
am 17.07.2015, 19:45