Hallo Frau Bader, Meine Tochter geb. 09/2009 kommt im August in die Schule. Sie hat eine leichte Körperbehinderung. Ich habe seit 05/2011 eine befristete 50%-Stelle im öffentlichen Dienst (Kommune) bis 30.04.2016. Die vom Bund geförderte Stelle sollte eigentlich jetzt schon nahtlos um weitere zwei Jahre (01.05.2016-30.04.2018) verlängert werden. Geplant und mit dem Arbeitgeber vereinbart war, rund um die Eischulung ab 01/04/2016-31/12/2016 Elternzeit zu nehmen und dabei 10h wöchentlich Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Der Förderzeitraum für die Stelle hätte sich entsprechend verlängert. Leider verzögert sich der Fördermittelbescheid aus Berlin, der Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist, so dass ich voraussichtlich erst ab 01.02.2017 die Vertragsverlängerung bekommen kann. Meine Fragen: a) Bis zu welchem Alter des Kindes kann man Elternzeit nehmen? b) Gehe ich wie geplant, ab 01.04.2016 in Elternzeit, der Vertrag wird aber nicht nahtlos verlängert, bekomme ich dann überhaupt ALG I? c) Wie wäre ich dann Sozialversichert? Vor allem die Krankenkasse? d) Muss man sich als Mutter dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung stellen um ALG I zu erhalten oder kann man seine Verfügbarkeit auf max. 50% oder sogar 10h/Woche begrenzen? e) Kann man während einer Arbeitslosigkeit in Elternzeit gehen? Würde das bedeuten dann ab dem Zeitpunkt ganz auf das ALG I verzichten zu müssen? f) Wenn ich bisher 50% gearbeitet habe, bemisst sich mein tägliches Leistungsentgelt doch aus 67% des bisherigen Netto-Entgelt oder? -> Stimmt es, dass das nochmal halbiert werden würde, wenn ich auch in Zukunft dem Arbeitsmarkt nur 50% (20h/Woche) zur Verfügung stehen würde, also quasi nur ein Viertel dessen, was ein Vollzeit-Arbeitsloser bekäme? Ich bin sicher nicht die einzige mit befristetem Arbeitsverhältnis und dem Wunsch mein Kind bei der Einschulung zur Verfügung zu stehen. Herzlichen Dank für Ihre Antwort bauphysik
von Bauphysik am 21.02.2016, 21:12