Hallo,
ich bin gerade ziemlich geschockt, habe den elterngeldantag ausgefüllt und auch mit der zuständigen stelle wegen unklarheiten telefoniert.
Ich habe bis Mätz vollzeit in einem kleinen Pflegeheim gearbeitet und nebenbei in einem Ambulanten Pflegedienst auf 400Euro.
Nun bin ich seid März in einem Beschaftigungsverbot im Pflegeheim, aber durch den Arbeitgeber weil er mir keine geeignete Stelle bieten kann.
Den 400 Euro Job konnte ich ja auch nicht mehr ausführen und dort habe ich somit auch aufgehört.
Die Dame vom Amt erzählt mir nun das ich die Monate des BV nur rausnehmen lassen kann wenn das BV mit einem ärztlichen Atest vorliegt. Aber mir gehen ja so in diesen Monaten des BV auch Gelder verlohren, da ich durch Nachtwachen zuschläge vor dem BV mehr verdienst habe.
Ebenso geht mir dann ja auch die Anteilige berechnung des 400Euro Jobs verlohren!?
Ist das alles so richtig oder habe ich doch anspruch auf die vorziehung der Monate inkl des 400Euro Jobs. Wobei ich nicht weiß ob das im März alles richtig gelaufen ist da ich dort ja quasi einfach aufgehört habe!?
Dann habe ich noch eine Zweite frage:
Ich möchte zwei Jahre zu Hause bleiben und hatte mir eigentlich überlegt das elterngeld auch über den halben Monatsbeitrag auszahlen zu lasen.
Nun möchte ich aber im Zweiten Jahr wieder einen 400Euro aufnehmen und möchte wissen ob es im zweiten jahr dann abzüge im Elterngeld gibt oder ob ich da abzgsfrei auf 400Euro arbeiten kann.
von
Nesquick87
am 05.07.2013, 11:36
Antwort auf:
BV vom Arbeitgeber, welche Monate werden zur Elterngeldberechnung genutzt?
Hallo,
???? Der AG zahlt den durchschnittlichen Lohn weiter - und dann gibt es keine Probleme mit dem EG.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2013
Antwort auf:
BV vom Arbeitgeber, welche Monate werden zur Elterngeldberechnung genutzt?
Puh, da ist einiges schief gelaufen.
Ab März war das BV ? Vielleicht kannst Du noch etwas retten, lege sofort Widerspruch gegen die Abrechnungen ein.
Dein Chef hätte Dir den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Schwangerschaft zahlen müssen. Also auch mit den Zulagen.
Du darfst finanziell durch ein BV nicht schlechter gestellt werden.
Den Nebenjob zu kündigen war falsch, aber da ist es wohl zu spät was zu machen.
Ein BV vom Arzt hätte Dir Lohnfortzahlung im vollen Umfang von beiden AG gesichert.
Im 2. Jahr kannst Du verdienen ohne das was angerechnet wird.
von
Sternenschnuppe
am 05.07.2013, 12:09
Antwort auf:
BV vom Arbeitgeber, welche Monate werden zur Elterngeldberechnung genutzt?
Hallo,
auch ich hatte ein BV, habe aber alle Zuschläge während des BV ausbezahlt bekommen (Durchschnittslohn der letzten 3 Monate).
Wenn Du für den 400 Euro Job auch ein Beschäftigungsverbot hattest, müsstest Du doch eigentlich auch das Gehalt weiterbezahlt bekommen. Das müsste doch auch für die ambulante Pflege gelten. Oder konnte Dir dieser Arbeitgeber eine andere Stelle anbieten?
Für die Berechnung des Elterngelds werden die Zuschläge nicht mitgerechnet. Nur die steuerpflichtigen Bezüge.
Das hat bei mir das EG ziemlich gemindert. Kann man aber nichts machen.
Wenn Du Dir das EG auf 2 Jahre gesplittet auszahlen lässt, darfst Du das zweite Jahr arbeiten, ohne Abzüge beim EG zu erhalten.
Ich wünsch Dir viel Glück, dass Du noch nachträglich was mit Deinen Arbeitgebern regeln kannst.
von
luvi
am 08.07.2013, 09:49