Hallo Fr Bader! Meine Elternzeit läuft im Juli '15 aus, wir planen aber weiteren Nachwuchs. Wenn ich während der Elternzeit noch schwanger werde und diese dann ausläuft, bekomme ich betriebsbedingt ein BV da bei meinem Arbeitsplatz die Einhaltung der Mutterschutzrichtlinien nicht möglich ist. Ich habe einen unbefristeten VZ-Vertrag. Wie wird das "BV-Gelhalt" dann berechnet? Bekomme ich wieder das volle Gehalt? Weil ich gehört habe, dass ich mind. 1 Monat Vz arbeiten muss um das BV mit Vollzeitlohn zu bekommen? Stimmt das? Wie wird dann das Elterngeld berechnet dass die 12 Monate voll sind? Ich bin momentan in Elternzeit, bekomme aber kein Elterngeld mehr! Vielen lieben Dank!
von Eva88 am 29.01.2016, 00:33