Hallo Frau Bader und an alle anderen natürlich auch.
Ich habe eine Frage, die Tochter einer Freundin ist 19, macht eine Ausbildung in einer Arztpraxis , 2 Lj. Und ist nun schwanger. Sie hat sich noch nicht entschieden ob sie das Kind bekommt oder nicht. Wenn man als AN ein BV bekommt wird ja der Lohn normal weiter gezahlten, wie sieht das denn im Fall eines Azubis aus? Läuft es hier genau so? Wenn man die Ss über nicht anwesend ist aufgrund eines Bv , kann die Zeit dann hinten an die Ausbildung angehängt werden, als Ausbildungszeit kann diese ja nicht gezahlt werde, man unterbricht dann ja quasie die Ausbildung.ist man dann weiter versichert? Vielleicht konnen sie mir ja diese Info geben. vielen Dank
von
CKEL0410
am 14.11.2013, 16:22
Antwort auf:
BV in Ausbildung
Hallo,
das kann nur die Berufsschule qualifiziert beantworten!
Ausbildungsvergütung wird sie im Bv weiter bekommen.
Lesen Sie mal hier:
http://www.hwk-potsdam.de/9,0,1701.html
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2013
Antwort auf:
BV in Ausbildung
Hi, also ich denke, sie bekommt normal ihren Lohn, den sie auch vorher in ihrer Ausbildung dort verdient hat, wenn sie ein BV bekommt. Wenn in der Zeit des BV oder während dem Mutterschutz der Ausbildungsvertrag ausläuft, muss der AG ihr kein weiteres Jahr anbieten und dann ist sie nicht mehr versichert, aber erst ab da ! So, denke ich zumindest !?
von
mirico11
am 14.11.2013, 21:51
Antwort auf:
BV in Ausbildung
Danke. Ich hab gdlesen das sie die Verlängerung der fehlzeit bdantragen muss. Vielleicht kennt sich ja die Ärztekammer aus und sie soll sich mal in der Berufsschule erkundigen, sie wird ja sicher nicht die erste schwangere auszubilden sein. Vielleicht können sie ihr ein paar Infos geben.
von
CKEL0410
am 14.11.2013, 22:03