Sehr geehrte Frau Bader, ich erhalte monatlich ein Fixgehalt und einen Provisionsanteil. Dieser setzt sich ebenfalls aus einem fixen Prozentsatz zusammen und 3 Anteilen für die ich bestimmte Ziele erreichen muss. Aktuell wird immer der Umsatz des Vormonats als Grundlage hierfür genommen. Nun soll es jedoch recht kurzfristig eine Änderung geben, die bewirken würde, dass der Umsatz von vor 2 Monaten die Grundlage bildet. Dafür würde ich nun zweimal nur die Provision für jeweils einen halben Monat ausgezahlt bekommen, damit wir uns bei der Abrechnung selbst überholen - mit Ausscheiden aus der Firma gäbe es dann im Anschluss noch 2 weitere Provisionszahlungen (der Monat wäre also nicht verloren, nur verschoben). Nun bin ich aber etwas besorgt wie sich das auf mein Elterngeld/Mutterschutzgeld auseirken wird. Wird dieses neu angepasst bzw. neu berechnet sobald ich die zwei nachbezahlten Provisionszahlungen (erwirtschaftet während der eigentlichen Arbeitszeit) erhalten habe? Was wäre wenn ich ins Beschäftigungsverbot geschickt werde und dies nach Zahlung der zwei halben Provisonen geschieht? Erhalte ich dann erheblich weniger Geld? Oder könnte ich mir von der Firma die Umstellung schriftlich geben lassen um dem irgendwie zu entgehen? Ich hoffe dies war einigermaßen verständlich! Vielen Dank für Ihre Zeit!
von Hämamatom am 13.01.2016, 10:59