Liebe Frau Bader,
unser Kind wurde 2011 geboren.
Ich habe als Vater im ersten Lebensjahr 6 Monate EZ genommen. 3 Monate direkt nach der Geburt und weitere 3 Monate (nach einer 3 monatigen projektbedingten Rückkehr zum Job). Nun würde ich gerne zur Einschulung wieder Elternzeit nehmen.
Allerdings habe ich gelesen, daß EZ insgesamt nur auf zwei Abschnitte aufgeteilt werden kann. Habe ich dies also schon getan, so daß ich keine weitere nehmen kann?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Grüße
von
froggi
am 18.04.2018, 23:50
Antwort auf:
Aufteilung Elternzeit
Hallo,
ja, es gehen bei Ihnen nur zwei Abschnitte
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2018
Antwort auf:
Aufteilung Elternzeit
Genau so sieht es aus. Da du bereits 2 Zeitabschnitte Elternzeit in Anspruch genommen hast, hast du (für dieses Kind) keinen Anspruch mehr auf Elternzeit.
von
chrissicat
am 19.04.2018, 20:31
Antwort auf:
Aufteilung Elternzeit
Es ist aber dennoch möglich, einen dritten Abschnitt zu nehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Man hat eben nur kein Recht auf den dritten Abschnitt - aber wenn sich beide Seiten darauf einigen, steht dem nichts im Wege.
von
Dojii
am 20.04.2018, 08:41