Liebe Frau Bader,
die Beziehung zu meinem Partner (unverheiratet) kriselt seit einiger Zeit und ich spiele mit dem Gedanken, mich zu trennen. Wenn ich dies tue, möchte ich wieder in meine Heimat knapp 400km weit weg ziehen. Ich habe große Angst, dass er mir das Kind dann wegnehmen könnte. Er ist sehr reich und muss dafür nicht viel arbeiten, so dass er genug Zeit hat, sich um ein Kind zu kümmern. Er kann sich die besten Anwälte leisten.
Wie ist die Lage, wenn ich vor der Geburt dorthin ziehe, mich dort anmelde, das Kind dort bekomme. Dort hätte ich als Unterstützung meine Eltern und alte Freunde. Dann habe ich doch erstmal automatisch das alleinige Sorgerecht, oder? Beinhaltet das dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder kann der Vater einklagen, dass das Kind bei ihm wohnen soll? Oder kann er auf die Entfernung ein Wechselmodell anstreben? Er kann sehr gut mit Kindern und ist ziemlich eloquent. Er kann das Kind dann auch gerne sehen, aber wohnen soll es bei mir.
Danke!
von
Lara34
am 14.01.2017, 14:21
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Umzug vor Geburt
Hallo,
vor der Geburt können Sie machen was Sie wollen.
Und dann sind Tatsachen geschaffen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2017
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Umzug vor Geburt
Bis das Kind geboren ist und solange er noch kein Sorgerecht hat, bestimmst nur du. Du darfst mit Kind so weit wegziehen wie du willst. Der Plan ist gut, dass du in der Nähe von Freunden und Familie wohnst. Er darf dann sein Kind am Wohnort des Kindes abholen kommen, wenn er sein Umgangsrecht ausübt.
von
Pamo
am 14.01.2017, 14:34
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Umzug vor Geburt
Vor der Geburt ist ein Umzug kein Problem.
Wer letztlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt, ist nicht ganz sicher zu sagen.
Wenn es ein streitiges Gerichtsverfahren geben sollte, dann würde ggf. ein Gutachten eingeholt und dann geschaut. Es gibt keine Regel, dass das Kind zwingend bei der Mutter bleiben muss.
Hier haben wir auch schon Kinder nach der Geburt trotz stillender Mütter den Vätern zugesprochen. Es wurde dann einfach auf Flaschennahrung umgestellt. Die Kinder waren einfach nach Überzeugung des Gerichts besser bei dem Vater aufgehoben.
Wechselmodel soll zunehmend - zumindest bis zum Schuleintritt (dann geht es bei großer Entfernung nicht mehr) - die übliche Umgangsform werden.
Mitglied inaktiv - 14.01.2017, 16:16
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Umzug vor Geburt
sorry 123,
aber das ist ja nicht usus...
ein gestilltes Kind aus dem Haushalt zu nehmen.
Da kann im Haushalt des BET ja einiges nicht gut gelaufen zu sein.
floe
von
la-floe
am 15.01.2017, 17:03
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Umzug vor Geburt
Hallo, bei mir war das genauso vor 7jahren da ich nicht verheiratet war musste der Kindesvater erstmal eine Vaterschaft anerkennen damit bekommt er Rechte und Pflichten aber das Sorgerecht sowie das Aufenthaltsbestimmungs recht bekam ich alleine
Der Vater kann das halbe Sorgerecht beantragen aber dann wird es auf eine große Entfernung schwierig da du für alles seine Einverständnis brauchst sehr oft auch schriftlich er hat das umgangsrecht und die Unterhaltszahlungs Pflicht für das Kind
Er kann dir das Kind in diesem Fall nur wegnehmen wenn das Kinder wohl gefährdet ist.
Versuche dich mit ihm Schriftlich zu einigen wie es weiter gehen soll.
Umgang und so, aber hole dir das Jugendamt auch zur Hilfe Vorallem was die vaterschaftsanerkennug und den Unterhalt betrifft. Ich habe das auch.
Und bitte nur wenn eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt mit in die Geburtsurkunde eintragen lassen sonst wird es schwierig mit Beantragung von Geldern
Viel Glück
von
Patricia.
am 19.01.2017, 12:02
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Umzug vor Geburt
Hallo, bei mir war das genauso vor 7jahren da ich nicht verheiratet war musste der Kindesvater erstmal eine Vaterschaft anerkennen damit bekommt er Rechte und Pflichten aber das Sorgerecht sowie das Aufenthaltsbestimmungs recht bekam ich alleine
Der Vater kann das halbe Sorgerecht beantragen aber dann wird es auf eine große Entfernung schwierig da du für alles seine Einverständnis brauchst sehr oft auch schriftlich er hat das umgangsrecht und die Unterhaltszahlungs Pflicht für das Kind
Er kann dir das Kind in diesem Fall nur wegnehmen wenn das Kinder wohl gefährdet ist.
Versuche dich mit ihm Schriftlich zu einigen wie es weiter gehen soll.
Umgang und so, aber hole dir das Jugendamt auch zur Hilfe Vorallem was die vaterschaftsanerkennug und den Unterhalt betrifft. Ich habe das auch.
Und bitte nur wenn eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt mit in die Geburtsurkunde eintragen lassen sonst wird es schwierig mit Beantragung von Geldern
Viel Glück
von
Patricia.
am 19.01.2017, 12:02