Aufentaltsbestimmungsrecht bei Umzug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufentaltsbestimmungsrecht bei Umzug

Liebe Frau Bader, ich weis nicht so recht weiter und bitte Sie heute mal um Ihre Einschätzung. Folgende Situation. Ich bin Mama von 4 Kindern. Zwei Kinder sind aus der ersten Ehe hervorgegangen. Diese Ehe ist leider gescheitert. Inzwischen bin ich wieder verheiratet und aus dieser Ehe sind zwei weitere Kinder hervorgegangen. Mein jetziger Mann ist damals zu mir gezogen. 400 km entfernt von seiner Heimat. Nun haben wir folgende Situation. Wir wohnen aktuell in einer Wohnung aus der wie ausziehen wollen und müssen. Der Vater der Kinder aus erster Ehe und ich teilen uns das gemeinsame Sorgerecht - das Besuchstecht wird alle 2 Wochen durchgeführt. Mein neuer Mann hat nun ein tolles Jobangebot in seiner alten Heimat bekommen (400 km weit weg). Dort würde er das 3 fache Gehalt bekommen und einen festen Arbeitsvertrag. Der Vater der Kinder aus der ersten Ehe, wäre absolut gegen den Umzug. Wir haben überlegt, ob wir wenigstens auf die Hälfte der Strecke umziehen dürften, so wäre es "gerecht für alle" oder eher ein kompromiss. Aber auch da ist der Kindsvater absolut dagegen. Jetzt kommen wir mit der Frage zu Ihnen: welche Möglichkeiten haben wir? Wie weit dürfen wir wegziehen? Gibt es da eine Grenze? Wir möchten natürlich im sinne der Kinder auch Ärger vermeiden und nur ungern den gerichtlichen Gang gehen, womit wir unseren Traum vom neuen Job natürlich aufgeben. Aber es muss doch einen Weg geben es allen beiteidigten recht zu machen. Mit dem vater ist allerdings keine Einigung möglich :-( Über ihren Rat, wie wir weiter vorgehen können wäre ich Ihnen sehr dankbar Liebe Grüße D.M

von chiarasss am 20.09.2017, 17:48



Antwort auf: Aufentaltsbestimmungsrecht bei Umzug

Hallo, ich würde einen gerichtlichen Antrag stellen auf Ersetzung, es gibt ja sachliche Gründe. Oder mutig einfach umziehen . Davon halte ich aber nichts Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2017



Antwort auf: Aufentaltsbestimmungsrecht bei Umzug

Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Du kannst vor Gericht gehen mit ungewissem Ausgang. Du kannst pokern und dem Vater der beiden ersten Kinder sagen, dass du auf jeden Fall umziehst und dass er entweder zustimmen kann oder die Kinder leben ab sofort bei ihm, da du weg bist. Du kannst von deinem Ehemann getrennt am jetzigen Wohnort leben und er besucht alle 14 Tage seine Kinder 400 km weit. Dein Ehemann verzichtet auf Umzüge, weil es bei eurer Familienkonstellation zuviele Probleme verursacht. Ich persönlich würde den Ehemann für die Dauer der Probezeit zunächst alleine in die alte Heimat gehen lassen, bevor ich 4 Kinder verpflanze.

von Pamo am 20.09.2017, 18:02



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