Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, ich habe Ihnen bereits letzte Woche folgende Frage gestellt und Sie haben mich um Rückinfo gebeten, ob ich noch in EZ sei. Ich weiß leider nicht, wie ich Ihnen genau antworten kann, deswegen stelle ich Ihnen nachfolgend noch einmal meine Frage mit dem Hinweis, dass ich NICHT in EZ bin: "Ich habe einen kleinen Sohn und arbeite deswegen bereits 4 Tage in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber. Nun ist es so, dass mein Vater bereits sehr betagt ist und (nicht nur kurzfristig) meine Hilfe im täglichen Leben benötigt. Ich würde daher gerne meine wöchentliche Arbeitszeit von 24 Stunden auf 18 Stunden gem. dem Teilzeit- und Befristungsgesetz reduzieren. Ist dies ein ausreichend triftiger Grund, um diese Verringerung durchzusetzen? Ich arbeite weitgehend selbstständig und muss mich nicht mit Vorgesetzten oder Kollegen abstimmen. Über eine kurze Nachricht von Ihnen würde ich mich sehr freuen." Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
von Sabine0306 am 06.06.2016, 11:56