Hallo Frau Bader, am 01.03.2016 fange ich beim gleichen Arbeitgeber wie vor der Elternzeit 20 Stunden an zu arbeiten. Ich habe einen befristeten Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit bis zum Ende der dreijährigen Elternzeit (20.04.2017) unterschrieben, danach greift mein unbefristeter Vollzeitvertrag (40 h) wieder. Wir starten in Kürze mit der KITA-Eingewöhnung allerdings habe ich die Befürchtung, dass die KITA für meinen Sohn noch zu früh ist und ich bis zum 01.03. nicht 20 Stunden leisten kann. Was für Kündigungsfristen habe ich? Habe ich Anspruch auf eine Reduzierung der Stunden dieses Vertrages? (Hatte am 09.01. bereits geschrieben, ist aber in der Masse an Anfragen wohl untergegangen da eine Info fehlte) Danke für Ihre Hilfe. V.J.
von Bohne2014 am 14.01.2016, 13:58