Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit lief im April aus. Mein Sohn wird ab Oktober in die Krippe gehen. Bis dato habe ich keine Betreuung für ihn, außer mein Partner.
Nun war ich beim Jobcenter, die mir wiederum nahegelegt haben, mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, da ich mindestens 15 Stunden in der Woche, sei es am Wochenende, Heimarbeit oder flexibel mit den Schichten meines Partners vereinbar, arbeiten gehen könnte. Arbeitslosengeld wurde also bewilligt. Nun hatte ich meinen ersten Beratungstermin und der Sachbearbeiter fragte, wie er denn solch einen Arbeitgeber finden sollte, im Bürobereich, (ich fügte hinzu, dass ich auch in der Pflege arbeiten würde). Jedenfalls strich er mir das Arbeitslosengeld, mit der Begründung, dass ich angeblich keine Betreuung hätte. Muss immer eine Fremdbetreuung vorhanden sein, reicht es nicht aus, wenn mein Partner die Betreuung übernimmt, wenn ich arbeiten gehe und seine Schicht zu Ende ist? Ich stehe jetzt vor einem ziemlichen Disaster, denn das Jobcenter verweist mich an die Wohngeldstelle und Kinderzuschlag, dann würde ich genau soviel kriegen, wie ich vom Jobcenter auch bekommen hätte. Dann muss ich mich freiwillig krankenversichern und mein Sohn ist bei mir mitversichert.
Danke für Ihre Antwort
von
delphi2803
am 20.06.2014, 18:02
Antwort auf:
Arbeitslosengeld wird gestrichen
Hallo,
Sie müssen für Ihre Tätigkeit dem Arbeitsmarkt zur verfügungs tehen. Büroarbeit am Wochenende o heimarbeit ist ja eher ungewöhnlich für diese Tätigkeit. Und das ein AG der sooo felxiblen Arbeitszeit zustimmt, halte ich auch für eher ausgeschlossen.
Ihr Anspruch auf ArbGled I geht ja nicht verloren sondern verschiebt sich bis Oktober. Bis dahin würde ich versuchen, Wohnegeld etc. zu beantragen.
Je nach Alterd es Kidnes auch Betreuungsgeld
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2014
Antwort auf:
Arbeitslosengeld wird gestrichen
Hallo,
lass Dir das mal durchrechnen, wieviel an Wohngeld und Kinderzuschlag ihr bekommen würdet. Es gibt nämlich bestimmte Freibeträge bei erarbeitetem Gehalt. So könnte es sein, dass ihr mehr Geld bekommt als mit Hartz 4.
Luvi
von
luvi
am 21.06.2014, 02:27
Antwort auf:
Arbeitslosengeld wird gestrichen
Hallo,
aus eigener Erfahrung heraus, kann ich dir folgendes berichten.
Die Mitarbeiterin der Arge hat dir widerrechtlich das Geld gestrichen, denn du kannst eine Betreuung von mind 15h nachweisen. Wir haben vor dem Sozialgericht gegen die Entscheidung der ARGE geklagt und recht bekomme.
Die Betreuung von Vater, Großeltern oder anderen Verwandten reicht vollkommen aus. Du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Allerdings bekommst du nur anteilig dein ALG, je nachdem wie viele Stunden du arbeiten gehen kannst. Bei 20h die Woche sind es 50% des ALG's...
Lege Widerspruch gegen den Bescheid ein!
LG
von
Colien07022004
am 21.06.2014, 11:26
Antwort auf:
Arbeitslosengeld wird gestrichen
Hallo Colien,
vielen Dank für deinen Beitrag. Darf ich fragen, zu welchem Anwalt ihr gegangen seit, also nicht den Namen, sondern welchen Fachanwalt (Familienrecht o.Ä.). Wenn der Bescheid kommt, stelle ich sofort einen Widerspruch, gibt es im Netz denn schon irgendein gerichtliches Urteil in diesem verwandten Fall, das könnte ich dann ja mitschicken.
von
delphi2803
am 21.06.2014, 13:28
Antwort auf:
Arbeitslosengeld wird gestrichen
Hallo,
wir waren bei einem Anwalt, der sich mit Arbeits- und Sozialrecht auskannte.
Das was das Amt macht ist wirklich die Höhe. Sicher findet man einen AG, der einen auch für wenige Stunden einstellt, die Begründung ist wirklich an den Haaren herbeigezogen.
LG
von
Colien07022004
am 21.06.2014, 17:31