Hallo
Ich bin seit 1Jahr im EU und möchte jetzt gerne wieder Arbeiten. Als erstes war ich bei meinen Arbeitgeber,wo ich EU genommen habe, ob Er mich nicht Albtags Bescheftigen kann was er Verneite(unter 15 Arbeitnehmer). Dann habe ich mich beim Arbeitsamt Gemeldet um ersteinmal Arbeitslosengeld zu bekommen (Kinderbetreung ist sichergesteld).Das Arbeitsamt meinte, ich muß erst beim alten Arbeitgeber Kündigen um Arbeitslosengld zu bekommen, stimmt das? Ich möchte doch nur zwei jahre Halbtags Arbeiten, und dann in meinen Alten Betrieb zurück.
Danke für die Andwort
Wolfgang Brömme
Mitglied inaktiv - 23.03.2004, 22:29
Antwort auf:
Arbeitslosengeld im EU
HAllo,
stimmt alles so.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2004
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Arbeitslosengeld im EU
Also ist der EU für 3 Jahre beantragt und genehmigt?
Dann den Arbeitgeber einfach fragen, ob er einer Nebenbeschäftigung für diese Zeit bei einem andren Arbeitgeber zustimmt. Das kann er eigentlich nicht verneinen, wenn er Ihnen jetzt keine Teilzeitbeschäftigung anbieten kann.
Mitglied inaktiv - 24.03.2004, 08:24
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Arbeitslosengeld im EU
Hallo
Danke für die Andwort.
Ja, ich habe 3 Jahre EU.
Ich Habe aber noch keinen Job.
Darum bin ich auch zum Arbeitsamt, um mich Arbeitslos zu Melden.
Kann ich denn Arbeitslosengeld beziehen?
Oder muß mich mein Arbeitgeber, wo ich EU nehme, Kündigen?
Einen Halbtagsjob zu finden ist ganzschön Schwer.
MFG
Wolfgang Brömme
Mitglied inaktiv - 24.03.2004, 10:18
Antwort auf:
Arbeitslosengeld im EU
Wenn Sie im EU sind, dann haben sie doch -wie Sie ja auch schreiben- einen Arbeitgeber.
Wenn Sie nun während des EU arbeiten möchten, dann kann der AG zustimmen, muss aber nicht..
Sie sind aber definitiv NICHT arbeitslos. Natürlich können Sie mit ihrem AG vereinbaren, daß Sie während der Zeit des EU bei einem andren AG arbeiten, zb im Rahmen eines Minijobs..
Mitglied inaktiv - 24.03.2004, 11:43
Antwort auf:
Arbeitslosengeld im EU
Nochmal Danke für die Hilfe.
Noch einen Schönen Tag
Wolfgang Brömme
Mitglied inaktiv - 24.03.2004, 11:49