Hallo Frau Bader
Ich habe meinen Elternzeitantrag für das dritte Elternjahr eine Woche zu spät eingereicht und nun will der Arbeitgeber das dritte Elternjahr nicht zu diesem Zeitpunkt gewähren, sondern meinem unbefristetem Vollzeitvertag eine Teilzeitklausel anhängen, die erst mal bis Ende des Jahres gelten soll.
Wenn ich das Elternjahr zu einem späteren Zeitpunkt nehmen wolle, also wenn meine Kind in die Schule kommt, dann ginge das natürlich.
Zum Hintergrund: Der Firma geht es momentan seher schlecht und es steht bald eine Kündigungswelle an und man will sich offensichtlich die Option offen halten, mich problemlos zu kündigen.
Ist die Firma mit diesem Vorgehen im Recht?
Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort!
von
Flömmel
am 09.07.2012, 12:06
Antwort auf:
Antrag auf dritte Elternjahr zu spät eingereicht
Hallo,
wenn Sie vorher 2 Jahre beantragt hatten, können Sie die neue EZ ohne seine Zustimmung nehmen - müssen die Woche aber schlimmstenfalls arbeiten gehen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2012
Antwort auf:
Antrag auf dritte Elternjahr zu spät eingereicht
Frage hierbei ist: Hattest Du vorher zwei Jahre EZ angemeldet und durchgeführt? Dann kann der AG nichts gegen die Verlängerung für ein weiteres Jahr sagen... nur die Frist schiebt sich dadurch um eine Woche nach hinten. Du benötigst vom AG keine Zustimmung.
von
Sonni74LS
am 09.07.2012, 12:58
Antwort auf:
Antrag auf dritte Elternjahr zu spät eingereicht
Sie können dir das dritte Jahr nicht verweigern!
Wenn du deine Elternzeit-Anmeldung aber zu spät abgegeben hast, kannst du auch erst später in die EZ gehen und das dann nur noch bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes.
(ich gehe davon aus, einer Übertragung über den dritten Geburtstag hinaus wird dein AG nicht zustimmen)
Wenn es nur diese 1 Woche ist, vielleicht kannst du sie mit Urlaub auffüllen?!
Dir steht Urlaub zu für jeden Monat, den du nicht komplett in Elternzeit bist.
Ginge deine Elternzeitunterbrechung zB vom 27.07 bis 02.08., dann wärst du weder im Juli noch im August komplett in Elternzeit und du hättest Urlaub für 2 Monate.
Macht beim Mindestjahresurlaub von 24 Tagen/Jahr immerhin 4 Tage Urlaub.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.07.2012, 23:16