Antrag auf dritte Elternjahr zu spät eingereicht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag auf dritte Elternjahr zu spät eingereicht

Hallo Frau Bader Ich habe meinen Elternzeitantrag für das dritte Elternjahr eine Woche zu spät eingereicht und nun will der Arbeitgeber das dritte Elternjahr nicht zu diesem Zeitpunkt gewähren, sondern meinem unbefristetem Vollzeitvertag eine Teilzeitklausel anhängen, die erst mal bis Ende des Jahres gelten soll. Wenn ich das Elternjahr zu einem späteren Zeitpunkt nehmen wolle, also wenn meine Kind in die Schule kommt, dann ginge das natürlich. Zum Hintergrund: Der Firma geht es momentan seher schlecht und es steht bald eine Kündigungswelle an und man will sich offensichtlich die Option offen halten, mich problemlos zu kündigen. Ist die Firma mit diesem Vorgehen im Recht? Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort!

von Flömmel am 09.07.2012, 12:06



Antwort auf: Antrag auf dritte Elternjahr zu spät eingereicht

Hallo, wenn Sie vorher 2 Jahre beantragt hatten, können Sie die neue EZ ohne seine Zustimmung nehmen - müssen die Woche aber schlimmstenfalls arbeiten gehen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2012



Antwort auf: Antrag auf dritte Elternjahr zu spät eingereicht

Frage hierbei ist: Hattest Du vorher zwei Jahre EZ angemeldet und durchgeführt? Dann kann der AG nichts gegen die Verlängerung für ein weiteres Jahr sagen... nur die Frist schiebt sich dadurch um eine Woche nach hinten. Du benötigst vom AG keine Zustimmung.

von Sonni74LS am 09.07.2012, 12:58



Antwort auf: Antrag auf dritte Elternjahr zu spät eingereicht

Sie können dir das dritte Jahr nicht verweigern! Wenn du deine Elternzeit-Anmeldung aber zu spät abgegeben hast, kannst du auch erst später in die EZ gehen und das dann nur noch bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes. (ich gehe davon aus, einer Übertragung über den dritten Geburtstag hinaus wird dein AG nicht zustimmen) Wenn es nur diese 1 Woche ist, vielleicht kannst du sie mit Urlaub auffüllen?! Dir steht Urlaub zu für jeden Monat, den du nicht komplett in Elternzeit bist. Ginge deine Elternzeitunterbrechung zB vom 27.07 bis 02.08., dann wärst du weder im Juli noch im August komplett in Elternzeit und du hättest Urlaub für 2 Monate. Macht beim Mindestjahresurlaub von 24 Tagen/Jahr immerhin 4 Tage Urlaub. Gruß Sabine

von SumSum076 am 09.07.2012, 23:16



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