Sehr geehrte Frau Bader, bis nächstes Jahr März läuft noch meine Elternzeit. Auf meine Anfrage hin, kann ich eine geringfügige Stelle (400,- Euro) bei meinem alten AG erhalten. Wenn ich diese annehme, verfällt dann mein Anspruch auf die vorherige Stelle? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Michaela Schwarzer
Mitglied inaktiv - 19.04.2004, 10:33