Anspruch auf Gehalt bei Entbindung des 2. Kindes kurz v. Ende Elternzeit 1. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Gehalt bei Entbindung des 2. Kindes kurz v. Ende Elternzeit 1. Kind

Hallo Frau Bader, bei mir liegt folgender Fall vor: Mein 1. Kind wurde am 03.03.2011 geboren. Elternzeit habe ich bis 02.03.2013 beantragt. Nun bin ich erneut schwanger und der Entbindungstermin für das 2. Kind wurde auf den 31.01.2013 datiert. Der Beginn des Mutterschutzes müßte somit der 20.12.2012 und das Ende am 28.03.2013 sein. Nun zu meiner Frage: Erhalte ich während des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Und erhalte ich vom 03.03.2013-28.03.2013 mein volles Gehalt, da ich ja in dieser Zeit arbeiten würde, wenn sie nicht in den Mutterschutz fallen würde? Oder kann ich sogar meine Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes unterbrechen (auch jetzt noch nachträglich) und an die Zeit nach der Elternzeit des 2. Kindes dranhängen und erhalte ich dann vom 20.12.12-28.03.13 volles Gehalt vom AG? Wann ja: bezahlt dies die Krankenkasse oder der AG, da ich denke, dass mein AG nicht begeistert sein wird, wenn dieser Fall zuträfe. Welche Vorgehensweise ist aus finanzieller Sicht der beste für mich? Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

von schnecke80 am 30.12.2012, 20:12



Antwort auf: Anspruch auf Gehalt bei Entbindung des 2. Kindes kurz v. Ende Elternzeit 1. Kind

Hallo, Sie können am Tag vor Beginn des 2. Mutterschutzes die erste EZ beenden und bekommen dann das volle MG von KK und Ag. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2013



Antwort auf: Anspruch auf Gehalt bei Entbindung des 2. Kindes kurz v. Ende Elternzeit 1. Kind

Aua, ich will dir ja nicht Jahreswechsel vermiesen, aber du hast gerade sehr viel Geld verschenkt. Besser wäre es gewesen die Eltrenzeit für dein erstes Kind vorzeitig zu beenden, und zwar einen tag vor Beginn des Mutterschutzes für das zweite. So hättest du während des Mutterschutzes denn KK-Beitrag UND den AG-Beitrag in voller Höhe bekommen. Jetzt zahlt nur die KK. Nachträglich geht da bestimmt nichts mehr. Ich drück Dir aber die Daumen das es doch klappt.

Mitglied inaktiv - 30.12.2012, 21:34



Antwort auf: Anspruch auf Gehalt bei Entbindung des 2. Kindes kurz v. Ende Elternzeit 1. Kind

Ich rette Dir den Jahreswechsel vielleicht etwas :-) Da Du nach der Elternzeit ja eh im Mutterschutz noch bist, müsstest Du ab 03.03. den Krankenkassenanteil und den AG Anteil bekommen. Mit einem kulanten AG kannst Du vielleicht nächste Woche noch die Zeit vor dem Ende der Elternzeit klären. Er bekommt es ja eh von der Krankenkasse wieder ! Ich gehe davon aus Du hast den AG über die Schwangerschaft informiert ?

von Sternenschnuppe am 30.12.2012, 21:57



Antwort auf: Anspruch auf Gehalt bei Entbindung des 2. Kindes kurz v. Ende Elternzeit 1. Kind

Und ich schreib dir auch noch was Positives: Melde deinem AG die Unterbrechung der Elternzeit schnellstmöglich! Ab dem Tag, an dem dein Schreiben zugegangen ist (Posteingangsstempel), bekommst du dann das volle Mutterschaftsgeld! Rückwirkend ist das nicht mehr möglich... Zunächst muss das dein AG zahlen. Aber der kann sich das über die Umlage wieder zurück holen. Er hat also nur etwas Verwaltungsaufwand... Gruß Sabine

von SumSum076 am 31.12.2012, 01:08



Antwort auf: Anspruch auf Gehalt bei Entbindung des 2. Kindes kurz v. Ende Elternzeit 1. Kind

Ja, mein AG ist informiert, dass ich wieder schwanger bin. Dann werden wir mal sehen, was sich noch herausholen läßt :-) Kann mir noch jemand sagen, wie ich das Schreiben am besten formuliere?

von schnecke80 am 31.12.2012, 11:30



Antwort auf: Anspruch auf Gehalt bei Entbindung des 2. Kindes kurz v. Ende Elternzeit 1. Kind

Ich würde es recht formlos machen. Hast die Bescheinigng vom Frauenarzt für das Mutterschaftsgeld für AG und Krankenkasse ? Das musst Du beifügen. "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine Elternzeit ab sofort beende. Meine neue Elternzeit beansichtige ich ab Geburt bis ( 1,2,3 Jahre zu nehmen ). Die Geburtsurkunde reiche ich schnelsstmöglich nach ) Ich bitte um schriftliche Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen,... " trete so selbstsicher wie möglich auf, nachfragen können sie dann ja immer noch :-)

von Sternenschnuppe am 31.12.2012, 12:53



Antwort auf: Anspruch auf Gehalt bei Entbindung des 2. Kindes kurz v. Ende Elternzeit 1. Kind

Um vielen denen es genauso geht Mut zu machen: Ich war gleich am Jahresanfang bei meinem Chef und habe ihm das Schreiben vorbeigebracht. Ich habe den Brief zurückdatiert und geschrieben, dass ich meine Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes unterbreche. Und siehe da: Ich habe eine Rückrechnung für den Monat Dezember und das Gehalt für Januar schon erhalten. Und erhalte dieses auch bis Ende Mutterschutz :-) Es gibt noch nette Chefs auf dieser Welt :-)

von schnecke80 am 25.01.2013, 13:27



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