Frage: Angabe Elternzeit beim Ag

Liebe Frau Bader, ich habe vor 17 Tageb entbunden und mein Ag verlangt von mir,ihm schritlich mitzuteilen,wie lange ich Elternzeit nehmen. Ist diese Angabe für mich dann bindend und muss ich dann dort wieder arbeiten oder kann ich trotzdem noch ganz normal von meinem Kündigungsrecht zum Ende der Elternzeit Gebrauch machen?Eigentlich möchte ich dort nicht mehr arbeiten,warte aber natürlich ab,ob sich etwas anderes findet. Liebe Grüße Danke Murmel

von Murmel880 am 27.01.2014, 10:37



Antwort auf: Angabe Elternzeit beim Ag

Hallo, entscheidend ist der tatsächliche Geburtstermin. Man muss 7 Wo. vor Beginn schriftlich mitteilen, wie lange man EZ nehmen will - wenn man sich für weniger als 2 Jahre festlegt, kann man nicht verlängern. Sie sind zeitlich schon drüber - Ihr AG hat recht! Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2014



Antwort auf: Angabe Elternzeit beim Ag

Wann war Dein errechneter Entbindungstermin ? Elternzeit muss man 7 Wochen vorher anmelden.

von Sternenschnuppe am 27.01.2014, 10:52



Antwort auf: Angabe Elternzeit beim Ag

Hallo, am 23.1.14

von Murmel880 am 27.01.2014, 15:15



Antwort auf: Angabe Elternzeit beim Ag

Glückwunsch !!! Dann muss Dein Chef das bis zum 30. haben. Wenn Du eh nicht zurück willst, dann nehm die 3 Jahre und such Dir dann was neues. Den Job hast du dann weiterhin als Plan B. Wenn noch ein Kind kommen soll hast du wieder Anspruch auf Mutterschutzgeld etc.

von Sternenschnuppe am 27.01.2014, 15:19



Antwort auf: Angabe Elternzeit beim Ag

Hallo, ich will nur 10 Monate nehmen und muss dann leider wieder arbeiten, da wir ein Haus bauen und das Geld reinkommen muss :-) Die Frage ist...wenn ich jetzt schreibe, dass ich im November wieder komme, ist das dann bindend? Oder kann ich zum Ende der Elternzeit von meinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, falls ich was Besseres finde? Es gibt wohl ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit. Danke aber schonmal :-)

von Murmel880 am 27.01.2014, 15:38



Antwort auf: Angabe Elternzeit beim Ag

Kannst Du Dich über Deinen Mann krankenversichern ? Wieso 10 Monate, Elterngeld gibt es bis zum ersten Geb. Wenn Du Dich über den Mann versichern kannst und definitiv nicht zurück willst, dann kannst Du theoretisch auch gleich kündigen. Vielleicht kannst beim AG noch was aushandeln wenn Du gehst ? Wenn es so mies war ist es ja auch in seinem Interesse ;-) Ansonsten Elternzeit wie Du magst und 3 Monate vor Ende zum Ende kündigen

von Sternenschnuppe am 27.01.2014, 17:22



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