Als z.B. Tierärztin selbstständig arbeiten trotz Vollzeit-Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Als z.B. Tierärztin selbstständig arbeiten trotz Vollzeit-Beschäftigungsverbot

Kann man als z.B. Tierärztin selbstständig arbeiten, auch wenn man aufgrund der selben Tätigkeit im angestellten Verhältnis bereits ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen hat? Muss die Krankenkasse dem Arbeitgeber das Vollzeitgehalt dann trotzdem weiter ersetzen und dieser somit das Gehalt weiter auszahlen? Und läuft das Beschäftigungsverbot weiter wenn man während der Stillzeit wieder schwanger werden sollte?

von jese am 17.01.2013, 15:45



Antwort auf: Als z.B. Tierärztin selbstständig arbeiten trotz Vollzeit-Beschäftigungsverbot

Hallo, dann bekämen Sie ja den vollen Lohn und würden selbständig durch diese Arbeit, die Gefahr für Mutter u Kind darstellt, nochmal verdienen? Ich kenne kein Urteil dazu, halte das aber für rechtsmißbräuchlich. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2013



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