Ärztl. Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ärztl. Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Hallo Frau Bader, da unsere Tochter krank ist, habe ich nun die o.g. Bescheinigung für drei Tage erhalten. Ich arbeite seit Okt. wieder TZ 3 Tage/Woche. Die Krankheitstage sind nun genau auf meine Arbeitstage gefallen. Mein AG hat leider keinen Ahnung über diese Bescheinigung. Wie muss ich denn jetzt vorgehen? Vielen Dank, für Ihre Hilfe. MfG S.

von SuM2008 am 15.11.2011, 09:09



Antwort auf: Ärztl. Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Hallo, Sie bekommen eine Bescheinigung für die KK u eine für den Ag. Dioe KK zahlt u der AG eben nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.11.2011



Antwort auf: Ärztl. Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Hallo, also ich musste dann nur immer die Krankmeldung vom Kinderarzt bei der Kasse abgeben und damit war es gut. Ein Durchschlag ist für den Chef, den gibst du ihm. Aber mehr musst du gar nicht machen. Der Chef zahlt ja die Tage nicht darum musst du die Bescheinigung bei der Krankenkasse einreichen.

von blauerVogel am 15.11.2011, 09:55



Antwort auf: Ärztl. Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Du füllst die Rückseite aus und gibst den Zettel deinem AG. Der leitet ihn an die Personalabteilung oder den Steuerberater weiter, je nachdem wer bei euch für die Lohnabrechnung zuständig ist. Die melden deine Fehltage der KK und ziehen diese Tage von deinem nächsten Gehalt ab. Von der Krankenkasse bekommst du dann das Krankengeld für diese Fehltage gesondert überwiesen.

von Mattibärchen am 15.11.2011, 23:16



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