Steffi3005
Hallo Frau Bader, Wie oben schon geschrieben meine Tochter ist 9 Jahre alt sie trägt seit Geburt den Nachnamen meines Ex Partners(gemeinsames Sorgerecht aber lebt bei mir),ich bin jetzt in einer neuen Beziehung und wir wollen nächstes Jahr heiraten.Meine Tochter möchte dann auch so heißen wie ich mit meinem neuen Parter und ihrem halb Bruder.Meine Tochter selbst hat ihren leiblichen Vater schon gefragt er lehnt das aber ab gibt es irgendeine Möglichkeit das zum Wohle des Kindes zu ändern??
Hallo, nein. Und ich weiß auch nicht, ob es das Kindeswohl ist, wie ein nicht Verwandter zu heißen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein. Mein Mann nahm unseren Namen an. Du könntest auch einen Doppelnamen wählen. Patchworkfamilien sind heutzutage normal, so heisst jedes Kind halt wie der Papa. Das ist nichts was das Kindeswohl gefährdet.
Mitglied inaktiv
Das Kind heißt doch wie der Ex. So wie es formuliert ist, vermutlich nicht wie die Mutter, also hätten selbst wenn der Mann den Namen der Frau annimmt nicht alle den gleichen. Das Kind kann ohne die Zustimmung vom Vater nicht einfach den Namen ändern. Allein die Tatsache, dass das Kind anders heißt als ihr ist kein Grund. Vielleicht mal mit dem Vater reden - ruhig, ohne Anschuldigungen ohne Konfrontation, falls das möglich ist. Vielleicht lässt er sich ja doch überreden. So lange er kein stadtbekannter Straftäter ist, gefährdet sein Name aber sicher nicht das Wohl des Kindes. LG Lilly
Mitglied inaktiv
GENAU auf die Problematik wird man aber hingewiesen wenn man für das Kind den Namen des unverheirateten Vaters als Familiennamen festlegt. Man weiß also, wenn man das unterschreibt, das es im Fall der Fälle eben nicht mehr oder nur extrem schwer umkehrbar ist. Nicht umsonst wird immer wieder darauf hingewiesen, den Namen der Mutter erst zu nehmen und im Falle der Eheschließung das Kind dann entsprechend ein zu benennen. Das ist nämlich wesentlich leichter. Wenn das Kindeswohl nicht gerade gefährdet ist oder es sich um einen Namen handelt der "grenzwertig" ist, wird man ohne die Zustimmung des leiblichen Vaters nichts machen können.
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