ALG1 nach Elternzeit wie berechnet, wenn man dazwischen teilzeit arbeitet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ALG1 nach Elternzeit wie berechnet, wenn man dazwischen teilzeit arbeitet?

Sehr geehrte Frau Bader, bald wird meine einjährige Elternzeit enden und mein Arbeitgeber stellt mir in Aussicht, nach der Elternzeit für 2 Monate evtl. Teilzeit (25 oder 50%) arbeiten zu können. Danach ist es nicht sicher, ob es weiter geht. Dazu habe ich 2 Fragen: 1. sollte ich nach diesen 2 Monaten arbeitslos werden, wird das ALG1 nach meinem Vollzeitgehalt vor der Schwangerschaft berechnet? Oder (teilweise) nach diesen 2 Monaten, wo ich evtl. nur 25% meines vorigen Gehaltes verdienen werde? 2. nach diesem Jahr sollte unser Kind bei der Oma betreut werden (die etwas weiter weg wohnt). Gilt dies auch als gesicherte Betreuung? (sodass ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe?) Vielen herzlichen Dank für eine Antwort. viorica

von viorica am 08.07.2014, 14:02



Antwort auf: ALG1 nach Elternzeit wie berechnet, wenn man dazwischen teilzeit arbeitet?

Hallo, 1. Das kommt darazuf an, wieviel Stunden Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen 2. Das kommt darauf an, wie weit - und ob es tatsächlich machbar ist oder vom Amt als "Ausrede" angeehen wird.Man wird Sie wahrscheinlich auf einen ganztätigen Lehrgang schicken - dann muss man sehen, wie es klappt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2014



Antwort auf: ALG1 nach Elternzeit wie berechnet, wenn man dazwischen teilzeit arbeitet?

1. ALG1 wird berechnet aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate. Gab es in der Zeit z.B. wegen Elternzeit Unterbrechungen nimmt man den Durchschnitt der letzten 2 Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Gab es da beispielsweise kein Einkommen wegen Elternzeit o.ä., wird ein fiktives Gehalt angesetzt. Dieses kann u.U. höher sein als das echte Einkommen. 2. Ja, sofern dies dem Arbeitsamt einfach nur glaubhaft gemacht wird. (Ist ja m.E. auch glaubhaft) Du solltest beim Arbeitsamt auf jeden Fall sagen das die Kinderbetreuung gesichert ist und du Vollzeit arbeiten könntest. Sonst erhälst du nur anteilig ALG1, so als würdest du nur TZ arbeiten!

von Tanja26 am 10.07.2014, 13:52



Antwort auf: ALG1 nach Elternzeit wie berechnet, wenn man dazwischen teilzeit arbeitet?

Vielen Dank für die Antworten!

von viorica am 11.07.2014, 22:16



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