Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.01.2012 befinde ich mich in Elternzeit ( für 2 Jahre ). Ab 01.01.2013 wollte ich wieder in Teilzeit ( 30h) bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. Dies habe ich schriftlich innerhalb der gesetzl. Frist beantragt.Gestern bekam ich hierzu ein Ablehnungsschreiben. Rechtlich ist dieses sicher korrekt, ich möchte es auch nicht anfechten und lieber in TZ woanders arbeiten. Was kann ich tun bis ich einen anderen Job gefunden habe? In der Broschüre "Elternzeit und Elterngeld" vom Bundesministerium für Familie steht, mir stünde innerhalb der EZ ALG I ab dem 01.01.2013 zu (sofern ich 15-30h den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung stehe) , nähere Auskünfte erteile das Arbeitsamt. Die wissen nichts hierüber und möchten gern das ich kündige! Des weiteren sagen die das mir zur Berechnung des ALG nicht mein altes Gehalt von 2011 zu Grunde gelegt wird, sondern eine Durchschnittstabelle, da ich ja nicht gearbeitet habe, sondern nur Elterngeld bezogen habe!!! Ist das korrekt??? Wie sind die gesetzlichen Paragraphen hierzu, worauf kann ich mich berufen? mfg candis
von Kirstin_77 am 09.11.2012, 10:33