Frage: 3. Jahr Elternzeit splitten

Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines Sohnes am 5.4.2015 bin ich ein Jahr in Elternzeit daheim geblieben und habe dann im zweiten Jahr Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dieses zweite Jahr der Elternzeit endet am 5.4.2017. Nun bin ich erneut schwanger mit ET 9.8.2017, Mutterschutz beginnt am 28.6.2017. Ich weiß nun nicht, was ich in dem Zeitraum dazwischen machen soll (5.4. - 28.6.2017). Kann ich das 3. Elternjahr splitten und nur 3 Monate des 3. Elternzeitjahres nehmen und die restlichen 9 Jahre auf einen späteren Zeitpunkt übertragen? Steht mir das rechtlich zu oder nur mit Zustimmung des Arbeitgebers? Ich möchte in der Zwischenzeit nicht wieder Vollzeit arbeiten, möchte aber zu Beginn des Mutterschutzes aus der Elternzeit draußen sein um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten. Ich habe gelesen, dass die Elternzeit in 2 Zeitabschnitte geteilt werden kann. Wäre der erste Abschnitt dann 2 Jahre + 3 Monate und die 9 Monate irgendwann später oder habe ich bereits 2 Abschnitte erfüllt durch 1 Jahr Daheim bleiben und 1 Jahr Teilzeit? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!

von maggih83 am 10.01.2017, 12:11



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit splitten

Hallo, Sie verlängern die Elternzeit und arbeiten in der Elternzeit Teilzeit. Dann beenden Sie die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes und bekommen volles Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2017



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit splitten

Du kannst die jetzige Elternzeit bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern (Ankündigungsfrist 7 Wochen vor Ende der jetzigen Elternzeit) . Die verbleibenden Monate deiner Elternzeit kannst du mit Zustimmung(!) deines Arbeitgebers auf einen späteren Zeitpunkt bis zum vollendeten 8. Lebensjahr übertragen.

von chrissicat am 10.01.2017, 13:12



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