Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Jahre Elternzeit - befristeter Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 Jahre Elternzeit - befristeter Arbeitsvertrag

MeiLa2016

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Hallo Frau Bader, ich erwarte am 03.09.2016 mein erstes Kind. Mein Mutterschutz beginnt am 22.07. und mein Arbeitsvertrag läuft zum 09.11.2016 aus. Hier beantrage ich also bei meinem Arbeitgeber nur eine Elternzeit vom 22.07. bis zum 09.11.2016, oder? Ich möchte nun gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. Hierbei stellen sich mir nun ein paar Fragen zu denen ich keine antworten im Internet finden kann. 1. Muss ich dem Arbeitsamt bescheid geben, dass ich ab dem 09.11.16 "Arbeitslos" bin? Oder ist das irrelevant da ich in Elternzeit gehe? 2. Habe ich das richtig verstanden, dass ich trotz "Arbeitslosigkeit" 2 Jahre Elterngeld beziehen kann? Dies wird dann gesplittet und von den 12 Monaten zuvor als Grundlage berechnet, Das wären bei mir 65% also ca. 975€ / 2 = 487,50€ monatlich über 2 Jahre. 3. Oder gäbe es die Möglichkeit nur 1 Jahr Elterngeld zu beziehen und im zweiten Jahr dann Arbeitslosengeld zu bekommen? Da ich noch nie Arbeitslos war weiß ich nicht auf welcher Grundlage dann (auch mit dem Elternzeit-Jahr davor) berechnet wird und ob sich dies für mich kostentechnisch lohnen würde.. 4. ich kann irgendwie keinerlei Infos finden an wen ich mich in solchen Fällen wenden kann um mich beraten zu lassen.. da gibt es konfliktberatungen, Therapeutische Hilfestellungen etc.. aber ich würde mich nun nicht als ein Problem-Fall bezeichnen und weiß nicht, ob ich da mit meinen "lapalien Fragen" zu Behördengängen etc einfach anrufen kann.. Nach den 2 Jahren würde ich definitiv wieder arbeiten gehen und mein Kind in einer Kita unterbringen. Mein derzeitiger Arbeitgeber hat mir auch schon angeboten, dass ich gerne mal bei ihm anklopfen soll, ob er ggf. eine Stelle für mich hat und auch so bin ich fest davon überzeugt, dass ich auch woanders wieder einen Job bekommen werde. Ich freue mich über Ihre Antworten und bedanke mich schon mal :) MeiLa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Würde ich schriftlich tun 2. Ja 3. Da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, geht das nicht 4. Was ist denn das Problem? Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Elternzeit beginnt erst ab Geburt. Dein AG würde kein Risiko eingehen, wenn er Dir erneut einen Vertrag über 2 Jahre geben würde. Du kostest ihn in der Zeit nichts und nach einem Jahr Elterngeld müsstest Du die Krankenkasse ohne AG und ohne Kinderbetreuung selbst bezahlen. Es sei denn Du bist verheiratet und Dein Mann gesetzlich versichert, dann kannst Du Dich bei ihm versichern. Es ist ohne AG nur solange beitragsfrei, wie Elterngeld bezogen wird. Fragen würde ich den AG auf jeden Fall. Mehr als nein sagen kann er ja nicht. ALG1 kannst Du nur bekommen wenn Du Betreuung hast und wirklich arbeiten kannst. Das muss nachgewiesen werden. Arbeitssuchend musst Du Dich auf jeden Fall melden 3 Monate vor Ende des Vertrages. Der Rest ist eine Rechenaufgabe, was ihr Euch als Familie leisten könnt wie lange Du Zuhause bleibst.


sternenfee75

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ALG bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, wäre ja hier nicht der Fall. Man muss eine Betreuung vorweisen können. Geld gibt es dann auch nur für die Zeit, die man arbeiten kann. Wenn man das EG auf 2 Jahre splittet, ist man auch solange krankenversichert, auch ohne AG.


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