2 Jahr Elternzeit kein Geld , wieder Schwanger welche finanziellen Möglichkeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2 Jahr Elternzeit kein Geld , wieder Schwanger welche finanziellen Möglichkeiten

Hallo , Ich habe mal eine komplizierte Frage ... Verkäuferin Vollzeit unbefristet Ich bin seit 5/2015 im BV 10/15 Geburt Elternzeit 2 Jahre beantragt, aber Elterngeld nur 1 Jahr ...!!! Da das Geld sonst zu wenig wäre... Und ich im 2 Elterzeitjahr arbeiten gehen darf ohne das das dann angerechnet wird von der Elterngeldstelle Eigentlich wollte ich ab 11/16 wieder leicht arbeiten (Aushilfe) Nu bin ich aber Schwanger 10/16 Sprich, mich wird wohl keiner als Schwangere einstellen , heißt ich habe nu kein Geld!!! Was für möglichkeiten habe ich, finanziell??? Wenn ich jetzt vom Arzt ein BV bekomme, muss mein Arbeitgeber trotzdem dann mein Gehalt bezahlen??? Obwohl ich eigentlich im Elternzeit bin ??? Er bekommt es ja eh wieder von der Krankenkasse!!! 2 Frage Wenn die erste frage nicht geht ; kann ich ja auch meine Elternzeit vom ersten Kind rechtzeitig unterbrechen und mein Mutterschutz vom 2 Kind nehmen... Mutterschutzgeld bekomme ich auf jedenfalls von der Krankenkasse, Habe ich auch einen Anspruch vom AG das restliche Mutterschutzgeld zu erhalten??? Mit freundlichen Grüßen

von Polizeimaus am 07.11.2016, 12:47



Antwort auf: 2 Jahr Elternzeit kein Geld , wieder Schwanger welche finanziellen Möglichkeiten

Hallo, Ihr Post erschließt sich mir nicht. Warum sollen Sie nicht Teilzeit arbeiten? Würden Sie denn wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen? Wenn der Teilzeit-Vertrag schon vereinbart ist, bekommen Sie dann Mutterschaftslohn in Höhe des Teilzeitjobs. Wenn Sie jedoch in Elternzeit sind, bekommen Sie nichts. Wenn Sie denn in Elternzeit sind, können Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beenden und bekommen auch den Anteil des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2016



Antwort auf: 2 Jahr Elternzeit kein Geld , wieder Schwanger welche finanziellen Möglichkeiten

Wie geht es dir denn gesundheitlich, dass du ein BV vom Arzt brauchst?

Mitglied inaktiv - 07.11.2016, 13:06



Antwort auf: 2 Jahr Elternzeit kein Geld , wieder Schwanger welche finanziellen Möglichkeiten

Ich klaue meinem Nachbarn mal den Goldschmuck mit seiner Einwilligung. Er bekommt es ja eh von der Versicherung wieder. Merkst Du was? Du hast Dich für zwei Jahre Elternzeit entschieden und nichts schrfitlich ausgemacht für danach. Ein BV gibt es in Elternzeit nicht. Zum Mutterschutz darf man legal beenden und bekommt auch den AG Zuschuss. Elterngeld wird nahezu der Mindestsatz allerdings werden. Du kannst aber auch woanders arbeiten in Elternzeit wo Du Einkommen erzielen kannst.

von Sternenschnuppe am 07.11.2016, 17:10



Antwort auf: 2 Jahr Elternzeit kein Geld , wieder Schwanger welche finanziellen Möglichkeiten

Gegenfrage, warum gehst Du nicht bei deinem eigentlichen AG arbeiten? Wenn von Anfang an klar war das es nach dem EG knapp wird, warum hast Du dann nicht von Anfang an deinem AG gesagt das du nach dem EG-Bezug Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeiten willst. Das wäre doch logisch gewesen. Man hätte dann immer noch schauen können ob er eine TZ-Stelle für dich hat oder sein OK gibt das du woanders arbeitest. was Du eh benötigt. Vorteil wäre halt, Du hättest jetzt eine Stelle wo Du eben für das neue EG was verdienst und, im falle das es wirklich ein BV geben würde, hättest Du ein BV über das TZ-Gehalt. Laufende EZ abbrechen um dann dem Chef zu sägen, ätschie habe BV geht jedenfalls nicht. Auch wenn Dein Chef mitspielt und er das von der KK wiederbekommt, die KK wäre da weniger begeistert und würde Dir wohl mit dem Vorwurf Sozialbetrug um die ecke kommen. Die sehen es nämlich nicht ein für so etwas zahlen zu müssen. Wäre aber mit dem Chef vorher alles schon klar gewesen, wäre alles OK. was Du machen kannst ist deinen Chef fragen ob er eine TZ-Stelle für dich hat. Nur weil du im Einzelhandel arbeitest bedeutet es ja nicht das Du ein BV bekommst. Eigentlich kannst Du auch im Einzelhandel - je nachdem wo genau du arbeitest - theoretisch bis zum Mutterschutz arbeiten. Aber, da du das vorher nicht gemeldet hast muss der AG dem nicht entgegen kommen. Er muss zu recht davon ausgehen das Du vor hattest das zweite Jahr in EZ daheim zu bleiben - den genau so hattest Du es ihm ja gesagt. Ein BV in der EZ wo Du daheim bist gibt es jedenfalls auf keinen Fall. Wofür wenn Du eh nicht arbeitest. ALG1 ist fraglich, erstens wegen Kinderbetreuung und zweitens selbst wenn diese gesichert ist, wird man dich fragen warum nicht bei deinem eigentlichen AG. So oder so, ALG1 wäre Nullrunde für das neue Elterngeld. Und wenn es jetzt schon knapp ist ist es fraglich ob euch dann der Mindestsatz von 300 € bzw geringfügig mehr langen wird.

Mitglied inaktiv - 07.11.2016, 19:47



Antwort auf: 2 Jahr Elternzeit kein Geld , wieder Schwanger welche finanziellen Möglichkeiten

Ich habe meinem AG schriftlich mitgeteilt das ich für 2 Jahre in Elternzeit gehe und Interesse habe im 2 Jahr wieder bei im für weniger std zu arbeiten... Aber ich war vor zwei Monaten da und habe gefragt wie es ausschaut zwecks arbeiten ... Aber er will mich nicht , da ich ihm einfach zu teuer bin (Teamleiterin) Und das ich das Geld auf das erste Jahr komplett genommen habe war bedacht ; somit kann ich jetzt im 2 Jahr arbeiten gehen und das Geld behalten ohne das es mir von der Elterngeldstelle angerechnet wird...!!! So und Arbeit wo anders zu finden ist schwierig wenn man gerade schwanger ist... Wer stellt schon Schwangere ein??? Und in der ersten Schwangerschaft hatte ich so früh Wehen und mein Muttermund war schon auf das ich ein BV schon sehr früh hatte und natürlich jetzt auch bissel ängstlich bin das es wieder so ist !!! Daher die komische und auch nicht so schöne Frage .... Wenn ich ein BV bekomme ob ich das vom AG Gehalt bekomme Sonst lebe ich komplett nur von meinem Mann Arbeitslosengeld 1 steht einem nicht zu wenn man noch im Beschäftigungsverhältnis steht!!!

von Polizeimaus am 07.11.2016, 22:12



Antwort auf: 2 Jahr Elternzeit kein Geld , wieder Schwanger welche finanziellen Möglichkeiten

Wenn der AG einem bestätigt dass er keine Stelle hat. Und Du dem Arbeitsamt die Kinderbetreuung nachweist und somit dass Du wirklich arbeiten kannst und willst. Bewerbungen schreibst. Dann gibt es ALG1 IN Elternzeit anteilig der Stunden die man arbeiten kann. Das müssen aber mindestens 15 in der Woche sein. Arbeitszeit. Kannst Du die arbeiten ? Dann auf zum Arbeitsamt.

von Sternenschnuppe am 07.11.2016, 22:35



Antwort auf: 2 Jahr Elternzeit kein Geld , wieder Schwanger welche finanziellen Möglichkeiten

Ich war schon längst beim Arbeitsamt !!! Und die nehmen mich nur wenn ich arbeitslos bin ; Sprich ich kündige oder er mich kündigt !!! Und das möchte ich nicht eingehen da ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe und damit meine Zukunft erstmal nach den Kindern gesichert ist ! Möchte nicht von Harz 4 leben , solange ich es nicht muss ... Und wie gesagt Arbeit zu finden wenn man schwanger ist, ist nicht einfach ! Nahezu kommt natürlich auch mein erstes kleines Kind das man nicht Mega flexibel ist !!!! Auch wenn ich ne Tagesmutter habe ... Und wenn es keine finanzielle Möglichkeiten gibt bleibe ich halt zu hause , die paar Monate ohne Geld werden wir auch schaffen ... Bekomme ja dann Ende Mai Mutterschutzgeld Und wenn ich es richtig gelesen habe bekomme ich von der Krankenkasse meine 13 Euro pro Tag und den AG Zuschuss ... Weiss nur nicht welches Gesetz Paragraph das ist??? Vielleicht weiss das einer von euch ?

von Polizeimaus am 08.11.2016, 06:27



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Dann haben sie Dich falsch informiert. Wenn Du 15 Stunden arbeiten kannst, dann steht Dir ALG 1 zu. Das ist so. Ganz sicher. In Elternzeit. Paragrafen weiß ich nicht, aber es ist seit über einem Jahr zulässig die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz zu beenden, dann lebt der Vertrag auf und dementsprechend muss auch der Mutterschutz entlohnt werden.

von Sternenschnuppe am 08.11.2016, 07:15



Antwort auf: 2 Jahr Elternzeit kein Geld , wieder Schwanger welche finanziellen Möglichkeiten

Fr. Bäder Wo steht das das ich von AG den Zuschuss bekomme???

von Polizeimaus am 08.11.2016, 20:59



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???

von Polizeimaus am 13.11.2016, 20:10



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