Frage:
2. Jahr Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Hallo Frau Bader,
ich hatte ja bereits am 20.12.14 die Frage gestellt wie ich meine Elternzeit verlängern kann, wenn ich vorher Arbeit suchend war. Es hieß ich kann mich von der Agentur für Arbeit freistellen lassen. Nun war ich heute dort. Da weiß niemand etwas von einer Freistellung. Somit wollte man mir auch keine Bescheinigung oder Ähnliches ausstellen. Sie sagten ich soll wiederkommen, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Ich habe die Befürchtung, dass wenn ich das zweite Jahr Elternzeit nirgendwo anmelde und keine Bescheinigung darüber vorlegen kann, meine Ansprüche für ALG I in einem Jahr verfallen.
Wie heißt diese Freistellung genau? was muss da drin stehen?
Danke vorab
Mitglied inaktiv - 27.01.2015, 09:27
Antwort auf:
2. Jahr Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Hallo,
wir hatten hier schon Fälle, wo die Ämter die Info wollten. Schreiben Sie sich auf, wann Sie mit wem gesprochen haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2015
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2. Jahr Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
In Deinem Fall hat das Arbeitsamt Recht. Du kannst/willst nicht arbeiten, weil Du Dich um Dein Kind kümmern möchtest.
Um an Geld "zu kommen" stehen Dir folgende Möglichkeiten zu Verfügung:
Der Partner/Erzeuger des Kindes ist für Dich und das Kind bis zum 3. Geburtstag des Kindes Unterhaltspflichtig
Beantragung von Hartz IV
Das war es auch schon.... ALG wird nur dann gezahlt, wenn man auch arbeiten kann und die Obhut des Kindes gewährleistet ist.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 27.01.2015, 10:04
Antwort auf:
2. Jahr Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Zudem musst Du nach dem Elterngeld Deine Krankenkasse selbst finanzieren.
Einen Anspruch auf Betreuung hat das Kind ab einem Jahr.
Darauf wird nun auch bei H4 eingegangen.
Mit Betreuung kannst Du ALG1 beantragen.
von
Sternenschnuppe
am 27.01.2015, 12:15
Antwort auf:
2. Jahr Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Für das zweite Jahr Elternzeit will ich doch auch gar kein ALG I haben! Ich möchte einfach die Elternzeit um ein Jahr verlängern. Da ich vor Geburt des Kindes Arbeit suchend war, meinte Frau Bader dass ich mich für das zweite Jahr vom Arbeitsamt freistellen lassen muss. Dort weiß man aber nichts von einer Freistellung.
Wie bereits erwähnt: ich möchte gerne die Elternzeit um ein Jahr verlängern und wenn ich nach Ablauf des zweiten Jahres keine Arbeit gefunden habe, würde ich mich wieder Arbeit suchend melden. Wie ist es dann mit meinem ALG I Anspruch? Verfällt er dann?
Mitglied inaktiv - 27.01.2015, 21:42
Antwort auf:
2. Jahr Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Hallo,
google doch mal.
Ich meine mich zu erinnern, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld 4 Jahre erhalten bleibt.
Ich weiß nicht, ob das immer gilt, oder nur wenn man ein Kind bekommen hat.
Demnach braucht man keine extra Freistellung.
Luvi
von
luvi
am 27.01.2015, 23:19
Antwort auf:
2. Jahr Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Hallo, ich noch mal
das was ch meinte, hab ich nun nicht gefunden,
Vielleicht hilft Dir das aber weiter. Lies mal nach. Das müsste doch auf Dich zutreffen.
http://www.alg-i.de/berechnung-und-hoehe.html
Luvi
von
luvi
am 27.01.2015, 23:26
Antwort auf:
2. Jahr Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Und wie ist es dann mit meiner Krankenversicherung?
Ich bin mit dem Vater der Kinder verheiratet und wir leben zusammen. Wenn ich dem Arbeitsamt die Info gebe, dass ich das zweite Jahr Elternzeit nehme, muss ich mich bei meinem Mann familienversichern oder kann ich weiterhin selbst beitragsfrei versichert bleiben?
Mitglied inaktiv - 31.01.2015, 20:22