Thema:
Wie regelt euer kiga das, wenn euer Kind etwas kaputt macht?
Hallo,
Mein sohn (3) hat seiner Erzieherin im Rückenteil in den Pullover geschnitten. Wie das genau passiert ist, weiss ich nicht.
Wir hatten nur knapp Zeit und es reichte gerade für den Bericht, und mein angebot, ihr den Pullover bzw. Das Geld zu ersetzen.
Alle, denen ich das bisher erzählt habe meinen, das wäre doch Sache der Kita, da musste ich doch nicht zahlen. Sogenanntes berufsrisiko.
Wir haben auch schon mal ein Buch ersetzt, das er mal hoch in die Luft geworfen hat, und das dann in seine Bestandteile zerfallen ist.
Ich will mich jetzt hier nicht vorm bezahlen drücken, das war ja mein erster Einfall, aber da bisher alle nur verwundert schauen, das die Kita
da keine eigene Losung hat, interessiert mich halt, wie das sonst so behandelt wird.
Gruss C
von
claudiH
am 18.02.2011, 12:16
Hallo,
also bisher hab ich bei 3 Jungs noch nie vom KiGa irgendwas gesagt bekommen, das ich ersetzen sollte. Ich denke mal wirklich mutwillig haben sie auch nichts kaputt - aber das eine oder andere ist sicher kaputt gegangen.
Lg Dhana
von
dhana
am 18.02.2011, 12:42
Hallo,
also bisher hab ich bei 3 Jungs noch nie vom KiGa irgendwas gesagt bekommen, das ich ersetzen sollte. Ich denke mal wirklich mutwillig haben sie auch nichts kaputt - aber das eine oder andere ist sicher kaputt gegangen.
Lg Dhana
von
dhana
am 18.02.2011, 12:42
Hallo,
ich denke, ich würde die Kleidung der Erzieherin schon ersetzen, das würde ich mir so wünschen, wenn es mein Pulli wäre.
Allerdings bei Kitainventar (Bücher etc.) würde ich nichts bezahlen, man zahlt schon genug und das sind nun mal Gebrauchsgegenstände für Kinder. Da wäre ich hart, es sein denn, es ist wirklich mutwillig passiert in einem Alter, wo das Kind es abschätzen können muss (zB mit 6 Jahren Bücher zerreissen)
Karina
von
blessed2011
am 18.02.2011, 13:06
Ich würde das Kleidungsstück ersetzen so oder so gebietet der Anstand. Ansonsten ist der Kindergarten versichert
von
D.G.31
am 18.02.2011, 16:40
bezahlt das nicht eure versicherung. haftpflicht oder wer ist dafür zuständig?
oder die versicherung vom kindergarten?
kann mir nicht vorstellen, dass man das privat zahlen muß...
von
PhiSa
am 18.02.2011, 14:29
Hallo
also wenn ihr es nicht freiwillig zahlt und Eure Versicherung keine Haftung für Deliktunfähige Kinder einschließt bleibt die Erzieherin auf ihrem Schaden sitzen.
Jedenfalls wäre es bei uns so.
Ich würde auf jeden Fall anbieten den Pulli zu ersetzen, denn das ist ja schon ein ziemlicher Blödsinn vom Kind
Kindergartensachen müssen eigentlich nicht von den Kindern, Familien ersetzt werden wenn mal etwas kaputt geht.
Wir haben das nur in Ausnahmefällen gemacht, wenn Kinder gezielt immer wieder etwas kaputt gemacht haben - über längere Zeit und zwar mit Absicht.
Wir hatten mal ein Kind das täglich Puzzle-Teile zerbrochen hat, damit die anderen Kinder nicht mehr damit spielen können.
Die Eltern waren freundlich, aber griffen nicht durch - die sahen das recht locker.
Nach dem 5.ten Puzzle haben wir ein neues verlangt ...... und seltsam ab dann war es vorbei.
Grüße Laraz
Mitglied inaktiv - 18.02.2011, 16:35
Antwort auf diesen Beitrag
Meine kette wurde mal aus versehen von einem kind abgerissen , die mutter wollte es unbedingt über ihre haftpflicht versuchen aber die weigerten sich denn das ist berufsrisiko. Tja pech gehabt
So wird es auch mit der kleidung sein. Denke ich würde aber auch auf alle fälle es erstmal über die versicherung versuchen und wenn das nicht geht selber aufkommen.
Kigainventar muss eigentlich so lange es nicht mutwillig zerstört wurde nicht ersetzt werden, aber es gibt eltern die wollen das machen weil es ihnen peinlich ist das ihr kind was kaputt gemacht hat.
Frag einfach mal die versicherung, mehr wie nein können sie nicht sagen
von
hinoto
am 18.02.2011, 18:06
Huhu,
von unserem Arbeitgeber (ev. Kirche) bekommen wir nur Brillen ersetzt, die von Kindern "zerstört" werden. Für den Rest wie Kleidung und ähnliches wollen sie nicht aufkommen - Arbeitskleidung wollen sie aber auch nicht zahlen. Im Schadensfall müssen wir das mit den Eltern abklären.
Kauttes Spielzeug was (nicht mutwillig) kaputt geht - würd über den Beitragsanteil Spielgeld abgeglichen.
LG
von
moppi27
am 18.02.2011, 22:27
Ich würde sagen das ist Berufsrisiko.
Ich würde als Erzieherin im KiGa selber auch nix wertvolles anziehen.
Jeans und Sweatshirt und gut.
Genause auch beim meinem Kind, strapazierfähige, gebrauchte noch gut erhaltene Kleidung.
Dann tut es keinem weh, wenn was kaputt geht.
von
Badefrosch
am 19.02.2011, 14:55
Hallo
Berufsrisiko ?
das mir ein Kind den Pulli zerschneidet ?
Naja,
da bekommen wir eh schon keinen Zuschuß zur "Berufskleidung"
und kein großes Gehalt
und dafür daß wir auf die Kinder liebevoll aufpassen, den Hintern wischen ..... sollen wir auch noch Schäden selbst ersetzen ...... Hä ?
Ich finde es ist was anderes ob ich mir die Kleidung z.B. mit Farbe versaue oder ob mir ein Kind mutwillig einen Pulli zerschneidet ....
und dann sollen wir in den ältesten Sachen rum laufen damit es egal ist wenn was kaputt ist ?
Wir arbeiten im Kundenbereich - Eltern, Kinder ect. da sollte man schon gute Kleidung trägen können ...... und schon ein günstiger Pulli kostet über 35 Euro .....
Laraz
Mitglied inaktiv - 19.02.2011, 17:07
Antwort auf diesen Beitrag
Ich denke rechtlich muss du nicht haften. Hast ja keine Aufsichtspflicht verletzt - wurde ja auf den Kiga übertragen. Aber der Anstand gebietet es zu zahlen.
Meine Tochter hat mal einem anderen Kind in den Pullover geschnitten. Ich sollte und habe mich mit der anderen Mutter in Verbindung gesetzt. Mit 5 € war ich günstig raus aus der Sache. Diese Mutter zog zum Glück ihrem Sohn keine teuren Sachen an.
Aber ich habe schon überlegt, ob das nicht eigentlich die Versicherung vom Kiga tragen müsste. Die haben ja schließlich nicht aufgepaßt - wobei ich der Erzieherin keinen Vorwurf mache. Der Schaden war klein, da will ich mich bei Kiga nicht unbeliebt machen.
Wenn die Erzieherin geschädigt ist, liegt die Sache wohl anders. Sie hat ja nicht aufgepaßt und ist selbst geschädigt. Da zahlt mit Sicherheit die Versicherung nicht. Aus Anstand zahlt man wohl.
von
Tanja30
am 20.02.2011, 20:33