Kigakids

Forum Kigakids

Widerspruch gegen Erlass/Ermäßigung des Elternbeitrags für den KiTa(dringend)

Thema: Widerspruch gegen Erlass/Ermäßigung des Elternbeitrags für den KiTa(dringend)

Hallo Mädels hab mich mal hier eingeschlichen und hoffe es kann mir jemand helfen weil ich mich sogar nicht damit auskenne. Habe vor ein paar Wochen einen Antrag gestellt wegen teilweise/ganzer Erlassung des KiTa Beitrages. Er wurde abgelehnt. Nun schwillt mir aber echt der Hals mein Nachbar (Hartz4 Empfänger) erzählt mir grad das er den vollen Betrag erstattet bekommt und noch Kostgeld dazu. Muss dazu sagen er erzählte mir grad eben das er alles in allem 2200€ vom AA hat ! Da frag ich mich schon - auf so ein Einkommen kommen wir nicht mal. Hat 2 Kinder (also das doppelte Kindergeld) zahlt weniger Miete wie wir etc. Würde jetzt gerne Widerspruch gegen meinen Bescheid einlegen. Leider kenn ich mich mit solchen Sachen gar nicht aus. Muss ich den Widerspruch begründen (was ich ja annehme) und wenn ja wie ?!? Würde ja gerne das beispiel vom Nachbar aufführen aber der meinte schon ich soll seinen Namen aus dem Spiel lassen..... Was wird da alles angerechnet ?? Kann mir jemand weiterhelfen? Übrigens ich komme aus Rheinland-Pfalz. Würde mich freuen wenn ich hier ein paar ratsame Tipps und Tricks kriege wie ich am besten den Widerspruch einlege oder ob ich es sein lassen soll..... Email Addy is oben hinterlegt !! Viele liebe Grüsse Babyone2002

Mitglied inaktiv - 15.07.2005, 12:35



Antwort auf diesen Beitrag

mich würde mal interessieren wie der auf 2200 euro im monat kommt bei harz 4 wird gerechent 307 pro erwachsenen und 207 pro kind achja klaro die miete wird mit einberechnet zu zahlen. Dann arbeitet seine frau wohl auch nicht? denn soviel bekommen wir als 5 köpfige familie absolut nicht viele grüße tine

Mitglied inaktiv - 15.07.2005, 12:38



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, also wir haben 60 Euro bekommen und 21 mußten wir selber zahlen. Mein Mann war arbeitslos Harz4 und ich gehe 20 Std. die Woche arbeiten. Wie ist es denn bei Euch. Danach wird das ja alles berechnet. LG Claudia

Mitglied inaktiv - 15.07.2005, 13:28



Antwort auf diesen Beitrag

Also bei uns ist es so das mein Mann alleinverdiener ist und ich hausfrau u. Mama. Ja das frag ich mich auch wie der auf 2200€ kommt.... er meinte noch zu mir "hartz4 musst kriegen da stehn dir alle türen offen " .... toll ansicht !!! LG Babyone2002

Mitglied inaktiv - 15.07.2005, 13:36



Antwort auf diesen Beitrag

Hi Tine nein seine frau arbeitet nicht. Ich frag mich auch wie er auf die SUmme kommt bevor ich den Antrag abgegeben hatte sagte er mir er habe mit allem (nehme an weiß es aber nicht ob er das Kindergeld mit da rein rechnet) 2050€ und heute schrieb er mir über den Messg. das er nun noch 150,37€ noch dazu bekommt vom AA !! Mir fehlten die worte und ich musste schlucken !!! Viele liebe Grüsse Babyone2002

Mitglied inaktiv - 15.07.2005, 13:40



Antwort auf diesen Beitrag

also mein mann ist diesen monat arbeitslos geworden und soviel bekomme ich an harz4 auch nicht, das wir alles machen könnten. Bei uns wurde der antrag auf erstattung der kiga kosten noch mit seinem gehalt bewilligt. gezahlt werden bis aufs spielgeld alles. Keine Ahnung welche berechnungsgrundlangen die da haben. würde aber mal nachfragen. Geht bei uns übers JA. ist aber wohl überall anders. viele grüße tine

Mitglied inaktiv - 15.07.2005, 13:42



Antwort auf diesen Beitrag

hm ich kann mir dann echt nur vorstellen, das die die miete bei ihm komplett zahlen. oder zumindest nen großen teil also für 2 erwachsene und 2 kinder kommen für die bedarfsgemeinschaft 1036 euro ungefähr raus (wenn seine frau kein einkommen oder alg1 bekommt eben) dazu könnte eben noch die miete kommen (weiß nicht wie hoch die bei euch in der gegend ist) Bisher wurde bei uns das gehalt meines mannes und jetzt das alg 1 eingerechnet, so d wir eigentlich nur nen mietzuschuß bekommen. und wir sind mehr personen als die. und soviel bleibt uns nie übrig. also entweder rechnet er mit miete ??? oder ich weiß echt nicht... viele grüße tine

Mitglied inaktiv - 15.07.2005, 13:47



Antwort auf diesen Beitrag

Hi Tine schreib mir doch mal an meine email addy oben hinterlegt LG Babyone2002

Mitglied inaktiv - 15.07.2005, 14:00



Antwort auf diesen Beitrag

ist erledigt :-)

Mitglied inaktiv - 15.07.2005, 19:54



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Zusammen, ich habe im Fernsehn in einer Diskussion bei Sabine Christiansen (Politische Diskussionsrunde) auch nicht schlecht gestaunt, als ein Mitarbeiter einer privaten Arbeitsvermittlungsfirma erwähnte, er hätte keine Probleme damit für einen Familienvater von 2 Kindern einen Job zu finden, allerdings sehr wohl ein Problem damit, ihm einen Job zu besorgen, bei dem er so viel verdient wie er incl. aller Zuschläge durch Harz IV bekommt. Meine Rechnung: Ca. 1037 € Bedarfsgemeinschaft standart ca. 308 € Kindergeld für 2 Kinder ca. 145 € Kindergartenbeitrag für 2 Kinder ca. 500 € Wohngeld* ca. 80 € Heizölkosten/Monat bei Eigenheim ? *(meiner Info nach, die aber nicht unbedingt stimmen muss)werden die Kosten für eine bereits bestehende Wohnung von 120 - 130 qm Maximalgröße gezahlt. Zahlung der Zinsen (ohne Tilgung) bei einer Wohnflächengröße von max. 120 - 130 qm ist für Eigenheimbesitzer auch möglich. Ich käme dann rein rechnerisch auch auf einen Gesamtbetrag von 2.070,00 € für eine 4köpfige Familie. Und es gibt noch diverse Zulagen, von denen ich keine Ahnung habe, da wir nicht betroffen sind. (Vereinsbeiträge und Förderangebote für Kinder ??) Ich gönne jedem Arbeitslosen sein Geld !!!. Ungerecht ist nur, dass wir der arbeitenden Bevölkerung zumuten müssen für weniger als den obigen Betrag täglich zur Arbeit zu gehen. Allerdings ist davon abzuraten als Familienvater seinen Job zu kündigen, da es sehr schwierig ist aus dieser sozialen "Falle" der Arbeitslosigkeit wieder herauszukommen. Allerdings macht es mich auch nachdenklich (auch wenn ich das gar nicht möchte), wenn Nachbars mit der kompletten Familie am neuen Pool liegen, während unsere "gemeinsame" Familienzeit eng bemessen ist, da ständig jemand "arbeiten" geht.

Mitglied inaktiv - 16.07.2005, 15:38



Antwort auf diesen Beitrag

... könnte auch den Kinderzuschuß beim Familienamt beantragt haben. Der wurde uns jetzt ans Herz gelegt, wir liegen aber drüber. Einkommen muß da zwischen 1000-1500€ liegen, dann bekommt man pro Kind noch 150€ extra. Was bei denen aber alles unter Einkommen zählt, weiß ich auch nicht ganz genau. Das gibt es erst seit Anfang des Jahres und war mir bisher auch völlig unbekannt.

Mitglied inaktiv - 17.07.2005, 12:11



Antwort auf diesen Beitrag

bezahlt mein Arbeitgeber, weil er ihn absetzen kann und ich habe ne Brutto_Netto-lohnerhöhung dadurch...gib mal "Kindergartenzuschuß" und "Arbeitgeber" in einer Suchmaschine ein und lies mal nach..ich hätte den Zuschuß schon beim 400 EuroJob beantragen können..wußte ich da noch nicht, erfahren habe ich davon in einer Elternzeitschrift.

Mitglied inaktiv - 19.07.2005, 12:18



Antwort auf diesen Beitrag

Wie kommst du denn auf diesen Betrag?? Da kann nicht stimmen?? eine 4köpfige Familie bekommt nur 1761 Euro! Du musst da falsch gerechnet haben! Moni779

Mitglied inaktiv - 20.07.2005, 22:47