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Schweigepflicht für Erzieherinnen?

Thema: Schweigepflicht für Erzieherinnen?

Hallo, ich habe eine Frage auch an alle Erzieherinnen im Forum: Geibt es eigentlich keine Schweigepflicht für Erzieherinnen? Also dürfen Informationen bezüglich der Entwicklung/Krankheitsgeschichte/Verhalten im Kindergarten/ Sozialverhalten und Details aus Elterngesprächen eigentlich munter weitererzählt werden? Meine Tochter hat nämlich Probleme in der gruppe bzw. mit der Gruppengröße oder auch Wahrnehmungsstörungen (wissen wir alles nicht genau) und darüber werden andere Eltern durch die Erzieherin anscheinend gut informiert. Ohne daß es sie oder ihre Kinder betreffen würde, denn stören tut meine Tochter keinen zieht sich eher zurück. Mich stört es aber mittlerweile empfindlich... Bin Euch für Antworten oder auch Tipps dankbar! Daisy

Mitglied inaktiv - 14.11.2004, 11:50



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Klar haben die Erzieherinnen Schweigepflicht, genauso wie Lehrer oder Ärzte (nur so als Vergleich). Als ein Informationsaustausch zwischen Kindergarten und Ergotherapeutin (auf Wunsch des Kindergartens hin, hat aber keine Auffälligkeiten ergeben) statt finden sollte, musste ich beiden Parteien schriftlich eine Entbindung der Schweigepflicht unterschreiben. Sonst hätten die beiden Damen nicht über mein Kind miteinander reden dürfen. Sollten andere Eltern tatsächlich Infos über Dein Kind - und zwar solche, die der Schweigepflicht unterliegen - von den Erzieherinnen haben, würde ich - sofern ich das sicher belegen könnte - an die Kindergartenleitung herantreten. Das kann ja wohl nicht sein! LG rubi

Mitglied inaktiv - 14.11.2004, 11:58



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Hallo, bin Erzieherin und wir haben natürlich Schweigepflicht. An Deiner Stelle würde ich morgen mit der Leitung sprechen, wenn nicht sogar mit dem Träger und dieses Herum-Getratsche untersagen und mit weiteren Schritten drohen. Das darf auf keinen Fall passieren. Die Erzieherin ist fehl am Platz! LG Elke

Mitglied inaktiv - 14.11.2004, 15:48



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Ich weiß von unserem Kindergarten, dass die Erzieherinnen, wenn es um einzelne Kinder geht, unbedingte Schweigepflicht haben. Mehr als "XY spielt gerne mit IHREM Kind" und dann vielleicht noch "naja und manchmal sind sie etwas gröber" dürfen sie sicherlich nicht ohne Einverständnis der Eltern sagen. Ich würde mich wehren.

Mitglied inaktiv - 14.11.2004, 22:19



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In der Theorie haben die Erzieherinnen natürlich Schweigepflicht. Das macht die Sache nur oft nicht eben leichter. In der Gruppe meines zweiten Sohnes gab es ein verhaltensauffälliges Kind, das auf jedem Elternabend Thema war. Dann kamen Eltern darauf zu sprechen, dass der x doch wieder dies iund dies und dies gemacht hat- und wie die Erzeiherin reagieren würde. Oder die Erzeiherin sprach ein problem an und sagte: Wir haben folgendes Problem in der gruppe -ich darf da zwar keine Namen nennen- aber es passierte das und das- und die anderen Kinder erzählen ja uch zuhause.Ich meine, wenn dein Kid unauffällig Probleme hat, dürfte es eigentlich niemand merken und dann die Erzeiehrin drauf ansprechen. aber alleine, wenn sie bspw. imer bei der Erzeiherin ist und die sich stets mehr um sie als andere kümmern muss, wird das doch auffallen. Alsolanger rede kurzer Sinn: In der theorie haben die Erziehrinnen Schweigepflicht, aber dadurch, dass die anderen kinder auch viel erzählen und ltern Erzeiherinnen oft auf probleme oder so ansprechen, ist es oft in der gruppe nict durchzuhalten. Benedikte

Mitglied inaktiv - 15.11.2004, 22:31



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Hallo, vielen Dank für Eure Informationen, das hat mir schonmal sehr geholfen! Mit den "Beweisen " ist das natürlich so eine Sache, denn leider will natürlich niemand als "Zeuge" bei der Erzieherinn genannt werden. Zu Bendikte: wenn ich Deinen Text richtig verstanden habe (Zitat: "Ich meine, wenn dein Kid unauffällig Probleme hat...") meinst Du, wenn mein Kind keine Probleme hätte würde auch keiner darüber sprechen, habe ich das so richtig sortiert? Klar. Aber sie stört weder die Gruppe, noch ist sie agressiv anderen gegenüber und bei Elternabenden wurde noch nie etwas o.g. über sie erwähnt. Ich glaube nicht, daß die persönlichen Probleme eines Kindes ein Freibrief zum wilden tratschen auch z.T. gegenüber Kindergartenfremden sein dürfen zumal ja leider die Wenigsten dann mich selber ansprechen, ich habe dann nur in mancher Leute Verhalten eine Änderung wahrgenommen. Daisy

Mitglied inaktiv - 16.11.2004, 11:10



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Hi, ich meine ganz einfach, das je nach art des Problems des Kindes andere Eltern mehr oder weniger darüber erfahren.aus der gruppe unseres zweiten Sohnes war klar bekannt, welches Kind hyperaktiv und verhaltensauffällig war, weil der Junge andere Kinder ständig geschlagen und getreten hat, ermahnt wurde, weil er nie zuhörte etc.pp. Und wenn verscheidene Kinder zuhause ijmmer erzahlen, der xy haut, spuckt, tritt, dann wird natürlich über xy geredet.Das kann die erzeiherin kaum verhindern, und sie muss sich ja auch fragen lassen von den Eltern, wieso xy das eigene Kind gehauen hat und so- also, das kommst Du zwangsläufig ins reden. Bei anderen, nciht minder gravierenden, aber nicth so offensichtlichen problemen kannst Du als Erzeiherin diskret sein.Denn genauso, wie ich mir das recht nehme , direkt zu fragen, wenn meine Kinder irgendwie durch ein anderes Kind beeinträchtigt werden, sie mir das erzählen, genausowenig kann ich mich nach anderen Kindern erkundigen.Man kann nciht sagen, das eigene Kind sagt, xy sitzt immer in der ecke, spielt nie mit, und die erzieherin fragen, ob das stimmt. Vieles mehreken eigene Kinder auch nicht, wenn sie selber nicht betriffen sind. So meine ich das. benedikte

Mitglied inaktiv - 16.11.2004, 22:59