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Frage zum Kindergartenbeitrag

Thema: Frage zum Kindergartenbeitrag

Hallo ich komme aus NRW und unser Sohn geht in eine U3 Gruppe. Dieses Jahr habe ich ver Monate gearbeitet, bekam Mutterschaftsgeld für unser 2. Kind und Elterngeld. Nun sieht es nächstes Jahr ganz anders aus. Elterngeld gibt es nur noch bis zum 12.6. Arbeiten gehe ich nicht mehr und Mutterschaftsgeld fällt 2014 auch weg. Mein Mann hat sein Bruttogehalt, bekommt aber auch Zuschläge für Bereitschaft, oder Weihnachtsgeld. Muß ich das mit angeben????

von sternchen1410 am 02.11.2013, 15:22



Antwort auf Beitrag von sternchen1410

hier (niedersachsen) zählt das bruttogehalt der "lebensgemeinschaft". egal ob verheiratet oder nicht.... zuschläge.... gehören dazu.

von biggi71 am 02.11.2013, 18:12



Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Es ist ALLES an Einkommen anzugeben auch vom Lebenspartner, wenn ihr im gemeinsamen Haushalt lebt. Am besten du gibts den Steuerbescheid ab. Da ist ja alles bereits erfasst. Damit fahren wir immer gut und es sind schon alle Freibeträge berücksichtigt.

von bummi-mama am 03.11.2013, 10:59