sternchen1410
Hallo ich komme aus NRW und unser Sohn geht in eine U3 Gruppe. Dieses Jahr habe ich ver Monate gearbeitet, bekam Mutterschaftsgeld für unser 2. Kind und Elterngeld. Nun sieht es nächstes Jahr ganz anders aus. Elterngeld gibt es nur noch bis zum 12.6. Arbeiten gehe ich nicht mehr und Mutterschaftsgeld fällt 2014 auch weg. Mein Mann hat sein Bruttogehalt, bekommt aber auch Zuschläge für Bereitschaft, oder Weihnachtsgeld. Muß ich das mit angeben????
hier (niedersachsen) zählt das bruttogehalt der "lebensgemeinschaft". egal ob verheiratet oder nicht.... zuschläge.... gehören dazu.
Es ist ALLES an Einkommen anzugeben auch vom Lebenspartner, wenn ihr im gemeinsamen Haushalt lebt. Am besten du gibts den Steuerbescheid ab. Da ist ja alles bereits erfasst. Damit fahren wir immer gut und es sind schon alle Freibeträge berücksichtigt.
Die letzten 10 Beiträge
- Was passiert wenn....
- KInd seit Kindergarten nachts wach und redet mit sich selbst.
- The bare minimum
- Aggressives Verhalten im Kindergarten
- Meine Tochter war trocken, aber sie macht jetzt wieder Pipi
- Unsicher mit aktuellen Kita
- Warum so oft und so lange Notbetreuung?
- Tagesmutter hat die Betreuung gekündigt
- Was für Essen mit in der Kita geben?
- Sohn - 2 Jahre - Trotzphase?