Thema:
Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Ausland: mein Mann und ich sind Grenzgänger, arbeiten beide in Deutschland und Wohnen in den Niederlanden. Wir würden unser Kind gerne in einer Niederländischen Kita unterbringen. Weiß jemand ob diese Kinderbetreuungskosten in Deutschland abgesetzt werden können?
Im Netz wird der Fall geschildert wenn das Kind im Ausland lebt, auf die Frage wo die Kinderbetreuung stattfindet wird nicht eingegangen.
Ich freue mich auf Antworten,
Viele Grüße,
Maria.
von
zohra
am 22.10.2013, 11:53
Ruf doch mal beim FInanzamt an, die können bestimmt helfen!
von
wolke76
am 22.10.2013, 12:10
Seit wann sind KiTa-Kosten in Deutschland von der Steuer absetzbar??? Solange kein eigenes Personal im eigenen Haus auf eigene Kosten eingestellt wird?
von
Flitzepiepe2010
am 22.10.2013, 12:43
Also ICH als DEUTSCHE kann die Kinderbetreuungskosten (mein Elternbeitrag) bei der DEUTSCHEN STEUERERKLÄRUNG absetzen.
Und das ist auch ganz normal! Dafür muss ich niemanden anstellen. Mein Kind geht in den KiGa und zur TaMu und ich kann beides absetzen.
Die Frage ist hier also ob jemand der in den Niederlanden wohnt, in Deutschland arbeitet und das Kind in eine niederländische KiGa gibt die Kosten bei der deutschen Steuererklärung ansetzen kann.
Ich denke da kann nur ein Steuerberater oder das Finanzamt direkt weiterhelfen, es sei denn es gibt hier noch jemanden der es genauso machent und aus Erfarhung etwas dazu sagen kann.
Wenn ich als Deutscher in Deutschalnd wohnen und in den Niederlanden arbeiten würde, und dort mein Kind in die Kita geben würde, dann könnte ich die Kosten auf jeden Fall absetzen. Man braucht halt einen Nachweis, und mehr als die Höchstsätze sind nicht absetzbar.
Für mich stellt sich grundsätzlich die Frage ob in dem oben geschilderten Fall eine Steuererklärung in Deutschland oder in den Niederlanden gemacht werden muss. Denn ich muss meine Steuererklärung immer da machen wo ich lebe (also von der Stadt bzw. dem Kreis gesehen) - von daher die Frage: Wo muss hier die Steuererklärung gemacht werden?
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 22.10.2013, 12:59
Seit wann denn nicht??? Kann man doch bei der ESt.-Erklärung angeben!
Die Frage ist tatsächlich, wo die St-Erklärung gemacht werden muss. Ich würde da sagen, wo das Einkommen erzielt wird - also Deutschland. Aber das wird die AP sicherlich besser wissen.
Ich würde wie gesagt, beim hiesigen und ggf. niederländischen Finanzamt nachfragen.
von
wolke76
am 22.10.2013, 13:12
Antwort auf diesen Beitrag
in meiner ESt-Erklärung spielen Betreuungskosten keine Rolle und sie sind auch nicht "absetzbar" - ob man sie angibt, steht auf dem einen Blatt, ob etwas "absetzbar" ist, "angerechnet" wird oder sonstetwas ist, auf dem anderen Blatt. Ich würde mal in eine individuelle Beratung beim Steuerberater investieren
von
Flitzepiepe2010
am 23.10.2013, 13:16
Vielen Dank für die Antworten . Weiterhelfen kann mir in der Tat nur jemand der es genauso macht und aus eigene- oder Bekanntenkreis- Erfahrung etwas dazu sagen kann. Sonst wird mir nichts anderes übrig bleiben als wie erwähnt, Steuerberater oder Finanzamt.
LG, Maria
von
zohra
am 22.10.2013, 13:31
Steuererklärung wird übrigens in Deutschland gemacht!
von
zohra
am 22.10.2013, 13:34
Puh, warum in den Niederlanden?? Da kostet ein Platz doch ein Vielfaches mehr und das Konzept ist ein ganz anderes...(ich arbeite an der Grenze in einem deutschen Kiga).
Ich würde wohl zu einem Bilingualen in Deutschland tendieren.
von
Muffin08
am 22.10.2013, 19:34
Bilingual hört sich gut an! Falls nichts anderes geht, wäre es eine gute alternative. Vielen Dank für den Tipp .
von
zohra
am 22.10.2013, 20:20