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Elternbeirat

Thema: Elternbeirat

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Bei uns in der Krippe wird demnächst der neue Elternbeirat für das KITAJahr gewählt. Ich würde mich gerne aufstellen lassen, weiß aber nicht ob ich das überhaupt darf, weil der Kiga in den mein Sohn geht auch mein momentaner Arbeitsplatz ist. Aber eigentlich auch nicht Arbeitsplatz da ich bis Dezember ein Berufsverbot wegen Schwangerschaft habe und dann natürlich in Elternzeit gehe. In meiner Elternzeit endet dann mein befristeter Arbeitsvertrag so das ich dann nur noch Krippenmutter bin und somit auch im Elternberat sein dürfte. Nun meine konkrete Frage: Kann mir einer sagen , ob ich mich trotz des Arbeitgebers in den Elternbeirat wählen lassen kann??? Vielleicht hatte ja schon mal einer die Situation oder könnte bei sich in der KITa mal nachfragen, meine Chefin möchte ich ungern fragen , will ja keine schlafenden Hunde wecken. Danke schon mal Annnadre

Mitglied inaktiv - 18.08.2011, 20:21



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten, aber ich frage mich ehrlich gesagt, warum du dich aufstellen lassen möchtest? Das ist nicht böse gemeint, aber ich selbst war im elternbeirat im Kindergarten und habe beim letzten Elternbeirat das Handtuch geschmissen, weil so einfach nichts lief. Wenn ich nach Antworten gefragt habe auf Mails, die ich geschickt hatte, und das war so vereinbart, dass wir per Mail kommunizieren, sagte man mir, wenn da 25 Mails kommen, mache ich zu und beantworte keine. Es waren keine 25, aber es ging geradde recht rund im Elternbeirat. Meine persönliche Einstellung zu diesem thema ist einfach, entweder ich mache den "Job" richtig, oder gar nicht. Wir hatten im Kiga einen Tag der offenen tür. Ich erstellte eine Liste, was alles organisiert werden muss und alle Punkte wurden erst mal geblockt, weil es hieß, das hat noch Zeit. Bei einer sitzung, bei der ich nicht dabei war, wurde beschlossen, dass die Geschäfte bei uns im Ort bis zu einem bestimmten Zeitpunkt "abgelaufen" sein müssen. Ich habe meine Maus dann mal meiner Nachbarin geben "müssen", damit ich meinen "Job" machen kann, von anderen kam dann an diesem Tag, ich habe es nicht geschafft und dies kam dazwischen, das kam dazwischen, ja dann darf ich keinen Fixtermin beschließen. Ich brauchte übrigens für 14 Geschäfte ca. 1,5 Stunden. Wer die nicht aufbringen kann, ist meiner Ansicht nach in diesem Gremium deplatziert. Wie geschrieben, dass ist meine persönliche Ansicht, aberr darüber kann man geteilter Meinung sein. Es sind dann noch so ein paar Dinge vorgekommen, wo ich dann einfach gesagt habe, dass ist nicht meine Art zu arbeiten und deshalb habe ich aufgehört. wir hatten einen Mann dabei, der ist auf die Idee gekommen, dass man den ev. Kirchengemeinderat um eine Spende für die Tombola bittet. Ich war dagegen, weil ich einfach denke, wir hätten so viele Sachen bekommen, dass wir an unseren Träger bestimmt nicht gehen müssen. Er meinte dann in einer Mail, er habe schon mit der zuständigen Chefin für das Gemeindefest Kontakt aufgenommen und wegen eines Gutscheins für Essen auf dem Gemeindefest gefragt und sie hätte positiv signalisiert und er schrieb wörtlich, wenn er dann abends mit ihr in die Kiste springt, würde er sich besonders viel Mühe geben, dann springe vielleicht noch ein 2. Gutschein dabei raus. Sorry, dass ist nicht meine Art zu arbeiten. Ich denke, du solltest vielleicht warten bis dein Baby da ist und dich vielleicht erst nächstes Jahr aufstellen lassen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es schwierig ist, weil es dein Arbeitgeber ist und du dann doch befangen bist, aber wie gesagt, das kann ich dir nicht beantworten. Auf der anderren Seite bist du Mutter wie jede andere auch, warum solltest du dich dann nicht aufstellen lassen. Liebe Grüße Sabine

von Sabine mit Amelie am 18.08.2011, 21:54



Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

bei uns war es mal so, dass eine mutter in elternbeirat war. als eine halbtagsstelle im kiga frei wurde und durch sie besetzt wurde musste sie ihr amt im eb niederlegen. ich denke also nicht, dass du dich aufstellen lassen kannst, auch wenn du in elternzeit gehst. warum willst du denn unbedingt in den eb? lg

von ichunddu am 19.08.2011, 08:48



Antwort auf Beitrag von ichunddu

Halte das auch für grenzwertig vor allem wegen des Beschäftigungsverbots. Würde es erst machen wenn du aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden bist..

von Bookworm am 21.08.2011, 19:32