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Das letzte Kindergartenjahr kostenlos...

Thema: Das letzte Kindergartenjahr kostenlos...

...schön und gut - und was ist mit "Kann-Kindern", die vorzeitig in die Schule gehen und das letzte "kostenlose" Kindergartenjahr nicht nutzen? Bekommen diese Kinder den Jahresbeitrag des letzten Jahres zurückerstattet?

von Flitzepiepe2010 am 12.03.2016, 21:27



Antwort auf Beitrag von Flitzepiepe2010

Die Frage stelle ich mir auch gerade. Habe auch so ein Kann-Kind.

Mitglied inaktiv - 12.03.2016, 22:43



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Dann sag' mal Bescheid, wenn Du eine Antwort hast... mir gibt die Stadt keine Antwort darauf (seit Dezember 2015)

von Flitzepiepe2010 am 12.03.2016, 22:55



Antwort auf Beitrag von Flitzepiepe2010

Hier nicht. Bis März müssen die Kann Kinder gemeldet sein, sonst gibt es das letzte Jahr nicht günstiger ( hier sind es 100 Euro im Monat)

von Littlecreek am 13.03.2016, 01:21



Antwort auf Beitrag von Flitzepiepe2010

Ich kenn mich zwar bei eurem System nicht aus, wuerde mich aber auch hier sehr wundern, wieso man fuer ein Angebot, das man nicht in Anspruch genommen hat, etwas rueckerstattet bekommen sollte. Bei uns in Wien sind Kindergaerten kostenlos. DAs waere ja cool, dass alle, die ihr Kind nicht in den Kindergarten geben, ein monatliches Zusatzgeld bekommen wuerden, oder alle Senioren, die keine Jahreskarte kaufen, ihre Ermaessigung einfordern koennten... lg niki

von niccolleen am 13.03.2016, 16:23



Antwort auf Beitrag von niccolleen

Aber es ist doch nur das letzte Kindergartenjahr (vormmittags) kostenlos, oder? Und ja. In Ö bekommen Eltern von Dispenskindern, die früher eingeschult werden das letzte Jahr rückerstattet.

von Lauch1 am 13.03.2016, 17:14



Antwort auf Beitrag von Lauch1

Was sind denn Dispenskinder? Ich dachte, das letzte Kindergartenjahr ist obligatorisch?

von niccolleen am 13.03.2016, 21:09



Antwort auf Beitrag von niccolleen

Kinder die aus unterschiedlichen Gründen früher eingeschult werden (Geburtstag knapp vor Stichtag, besondere Reife, etc). Eben weil ja nur das letzte Kindergartenjahr verpflichtend ist, wundert es mich, dass du schreibtst, dass der Kindergarten an sich kostenlos sei. Doch nur im letzten, verpflichtenden Jahr.

von Lauch1 am 14.03.2016, 20:45



Antwort auf Beitrag von Lauch1

In Wien ist der Kindergarten kostenlos, egal in welchem Jahr. Einzig der Essensbeitrag und sonderpaedagogische Ausgaben muessen gezahlt werden. lg niki

von niccolleen am 14.03.2016, 20:54



Antwort auf Beitrag von niccolleen

echt jeder, von 3-6? wer finanziert den das?

von Lauch1 am 14.03.2016, 20:57



Antwort auf Beitrag von niccolleen

Ja, du hast Recht. Wahnsinn.

von Lauch1 am 14.03.2016, 21:00



Antwort auf Beitrag von Lauch1

Die Stadt Wien. Ja es ist Wahnsinn und ist damals vor 7 oder 8 Jahren oder wann das war auch auf ziemlich viel Diskussion gestossen. Folge war natuerlich erstmal komplette Ueberfuellung aller Kindergaerten, ich hab damals wie viele andere einen schon zugesagten Platz wieder verloren, weil dann irgendwann nur noch arbeitende und nicht schwangere Muetter einen Platz bekommen durften und ich war grad wieder schwanger geworden...Inzwischen ist die Organisation besser geworden, aber du hast Recht, es ist wirklich ein Meisterstueck gewesen, umso mehr, als es ALLE einbwzieht, auch private und auch Tagesmuetter oder andere Einrichtungen. Aber wenn man das nicht in Anspruch nimmt, bekommt man natuerlich auch nichts rueckerstattet, deshalb hat mich die Frage da schon sehr gewundert, aber wenns so ist, dann ist es eben so. lg niki

von niccolleen am 14.03.2016, 22:32



Antwort auf Beitrag von niccolleen

Gut, das ist dann klar. In der Stmk ist nur das letzte verpflichtende Kigajahr kostenlos. Wenn ein Kind das Jahr davor auch in den Kiga ging und vorzeitig eingeschult wird, bekommen die Eltern der Betrag rückerstattet. Was Thema beim Kiga Elternabend.

von Lauch1 am 15.03.2016, 13:37



Antwort auf Beitrag von niccolleen

Wir haben den Bescheid bekommen, dass das nächste Kindergartenjahr das letzte vor Schuleintritt ist und dass es für uns beitragsfrei ist. Nun ist es aber so, dass das jetzige Kindergartenjahr bereits das letzte ist für uns sein wird und daher sollte dieses Jahr schon beitragsfrei sein.

von Flitzepiepe2010 am 15.03.2016, 21:27



Antwort auf Beitrag von Flitzepiepe2010

Frag doch einfach beim Kindergartenamt nach. Es klingt logisch, wie du es schreibst. Niccolleen und ich können dir da nicht helfen.

von Lauch1 am 15.03.2016, 21:53



Antwort auf Beitrag von Flitzepiepe2010

Hallo, in unserer Stadt würdest du ab Schulzusage nicht mehr zahlen und bekämst die zuvor bezahlten Beiträge für das Kitajahr zurückerstattet. Aber in unserer Gemeinde zahlt man auch für ein Geschwisterkind gar keinen Beitrag, auch nicht, wenn das ältere Kind im letzten, kostenbefreiten Kitajahr ist. Im Nachbarort zahlt man das zweite Kind mit 50% und erst das dritte ist frei. Wenn das ältere Kind im letzten, kostenfreien Jahr ist, dann fällt es dort aus der Berechnung und das Geschwisterkind muss voll, ein zweites Geschwister müsste mit 50% gezahlt werden. Ich weiß nicht, ob das mit der Kostenbefreiung von Kann-Kindern auch von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich ist. Weiß das dein Kindergarten denn nicht? Hast du direkt beim Jugendamt nachgefragt? Liebe Grüße und noch viel Erfolg, Ev.

von Ev71 am 13.03.2016, 17:30



Antwort auf Beitrag von Flitzepiepe2010

Ich verstehe die Frage nicht. Auch ein "Kann-Kind" hat doch ein letztes Kindergartenjahr!? Das ist (bei uns jedenfals) umsonst. Ich melde ein "Kann-Kind" ja nicht später an. Hier ist zumindest so dass ab April die Schulanmeldungen für das Schuljahr ab Sommer 2017 laufen.Die Zusage bekommt man dann vor den Sommerferien und weiß dann ja dass auch das Kann-Kind ab Sommer 2016 das letzte Vorschuljahr hat. Das melde ich dann als Elternteil und muss wie alle anderen Eltern natürlich ebenfals das letzte Kiga-Jahr nicht bezahlen.

Mitglied inaktiv - 14.03.2016, 12:19



Antwort auf Beitrag von Flitzepiepe2010

Bei uns gibt es keine Rückerstattung für gezahlte Beiträge, auch bei Kann-Kindern nicht. Lg

von Murmel021013 am 14.03.2016, 20:17



Antwort auf Beitrag von Flitzepiepe2010

Ich kenne es so, dass für die Kann-Kinder im letzten Kindergarten-Jahr zunächst die Beiträge bezahlt werden, diese dann aber vom Träger erstattet werden, wenn das Kind eingeschult wird. Es läuft nur nicht automatisch wie bei den "Muss-Kindern", sondern man muss das als Eltern dann beantragen. Ich wohne in Niedersachsen.

von Johanna2 am 16.03.2016, 11:13



Antwort auf Beitrag von Flitzepiepe2010

LG

von lejaki am 18.03.2016, 15:50



Antwort auf Beitrag von lejaki

Hier ist es so, dass Kann-Kinder ab November kostenfrei sind. Das entspricht dem Zeitpunkt, wenn an den Schulen die Anmeldungen gelaufen sind. Theoretisch könnte die Schulleitung eines Kann-Kindes ja auch ablehnen. August bis Oktober bekommt man nicht zurück erstattet.

von MottchensMama am 19.03.2016, 21:31