Thema:
Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten
Hallo, die Erzieherin meiner Tochter hat einen neuen sehr netten Kollegen bekommen. Nun ist es so das die Gruppe ab und zu geteilt wird und die Erzieherin der Gruppe mit einigen Kinder den Gruppenraum verlässt um etwas mit den größeren bzw. jüngeren Kindern zu machen. Der Kollege ist allerdings kein Erzieher sondern SPA. Ist es denn rechtlich erlaubt das er einen Teil der Gruppe allein betreut ? Wer trägt die Verantwortung wenn einem der Kinder in der Obhut der Zweitkraft etwas passiert?
von
Melli477
am 20.04.2015, 19:24
Mit Praktikanten dürfen Kinder nicht allein gelassenb werden, aber mit anderen schon, denk ich. SPA, Kinderpflegerin etc. sind doch auch legitimiert, oder?
von
hopsefrosch
am 20.04.2015, 20:18
haha...
bei uns hatte die jahrespraktikantin (in ausbildung zur erzieherin) die gruppenleitung übernommen als die erzieherin langzeitkrank ausfiel.
soviel zu: mit praktikanten dürfen kindernciht alleine gelassen werden...
von
DecafLofat
am 20.04.2015, 20:55
Doch, auch die Praktikantin darf die Kinder alleine betreuen. Nur trägt die Verantwortung dann die Kiga-Leitung/ die Erzieherin, die die Praktikantin betreut.
LG Inge
von
IngeA
am 21.04.2015, 13:48
Ja, dass ist rechtlich in Ordnung. Die Verantwortung für die Teilgruppe trägt dann der sozialpädagogische Assistent.
von
Johanna3
am 20.04.2015, 21:06
Ja, geht manchmal auch nicht anders.
Bei uns im Kindergarten ist eine Erzieherin mal ein halbes Jahr ausgefallen. Ersatz lässt sich leider nicht immer so schnell finden.
von
aeule
am 20.04.2015, 21:38
Egal ob anders der Gruppenbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann: Soviel ich weiß, ist das rechtlich nicht in Ordnung.
von
Johanna3
am 20.04.2015, 21:59
Zeitweise schon, 1 bis 2 Tage, aber nicht für längere Zeit.
Dachte ich zumindest, aber es ist auch schon lange her als ich die Ausbildung gemacht habe. ( Arbeite nicht in dem Beruf)
von
aeule
am 20.04.2015, 22:12
Hallo,
die Einrichtung trägt für den SPA die Verantwortung. Sie traut ihm zeitweise Alleinbetreuung der Gruppe zu.
von
Karlchen
am 20.04.2015, 22:34
Es ist bestimmt in den meisten Bundesländern unterschiedlich geregelt ob, bzw. wie lange und unter welchen Vorraussetzungen eine Kinderpflegerin die Erzieherin vertreten darf.
von
aeule
am 20.04.2015, 22:47
Da es sich bei einer Einrichtung nicht um eine natürliche Person handelt, KANN ihm diese gar nichts zutrauen, geschweige denn Verantwortung für ihn übernehmen. Jedoch ist der SPA aufgrund seiner Ausbildung dazu befähigt, auch mal mit der (Teil)Gruppe allein zu bleiben.
von
Johanna3
am 20.04.2015, 22:54
Hallo, bei uns- NRW - kann auch eine Kinderpflegerin mit 25 Kindern allein bleiben, wenn die anderen Erzieherinnen ausfallen. Bei Praktikanten kommt es darauf an, welchen AusBildungsgrad sie haben. Anerkennungspraktikanten dürfen alleine bleiben, alle anderen nicht...
von
Birgit 2
am 24.04.2015, 21:10