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Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten

Thema: Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten

Hallo, die Erzieherin meiner Tochter hat einen neuen sehr netten Kollegen bekommen. Nun ist es so das die Gruppe ab und zu geteilt wird und die Erzieherin der Gruppe mit einigen Kinder den Gruppenraum verlässt um etwas mit den größeren bzw. jüngeren Kindern zu machen. Der Kollege ist allerdings kein Erzieher sondern SPA. Ist es denn rechtlich erlaubt das er einen Teil der Gruppe allein betreut ? Wer trägt die Verantwortung wenn einem der Kinder in der Obhut der Zweitkraft etwas passiert?

von Melli477 am 20.04.2015, 19:24



Antwort auf Beitrag von Melli477

Mit Praktikanten dürfen Kinder nicht allein gelassenb werden, aber mit anderen schon, denk ich. SPA, Kinderpflegerin etc. sind doch auch legitimiert, oder?

von hopsefrosch am 20.04.2015, 20:18



Antwort auf Beitrag von hopsefrosch

haha... bei uns hatte die jahrespraktikantin (in ausbildung zur erzieherin) die gruppenleitung übernommen als die erzieherin langzeitkrank ausfiel. soviel zu: mit praktikanten dürfen kindernciht alleine gelassen werden...

von DecafLofat am 20.04.2015, 20:55



Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Doch, auch die Praktikantin darf die Kinder alleine betreuen. Nur trägt die Verantwortung dann die Kiga-Leitung/ die Erzieherin, die die Praktikantin betreut. LG Inge

von IngeA am 21.04.2015, 13:48



Antwort auf Beitrag von Melli477

Ja, dass ist rechtlich in Ordnung. Die Verantwortung für die Teilgruppe trägt dann der sozialpädagogische Assistent.

von Johanna3 am 20.04.2015, 21:06



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Ja, geht manchmal auch nicht anders. Bei uns im Kindergarten ist eine Erzieherin mal ein halbes Jahr ausgefallen. Ersatz lässt sich leider nicht immer so schnell finden.

von aeule am 20.04.2015, 21:38



Antwort auf Beitrag von aeule

Egal ob anders der Gruppenbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann: Soviel ich weiß, ist das rechtlich nicht in Ordnung.

von Johanna3 am 20.04.2015, 21:59



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Zeitweise schon, 1 bis 2 Tage, aber nicht für längere Zeit. Dachte ich zumindest, aber es ist auch schon lange her als ich die Ausbildung gemacht habe. ( Arbeite nicht in dem Beruf)

von aeule am 20.04.2015, 22:12



Antwort auf Beitrag von Melli477

Hallo, die Einrichtung trägt für den SPA die Verantwortung. Sie traut ihm zeitweise Alleinbetreuung der Gruppe zu.

von Karlchen am 20.04.2015, 22:34



Antwort auf Beitrag von Karlchen

Es ist bestimmt in den meisten Bundesländern unterschiedlich geregelt ob, bzw. wie lange und unter welchen Vorraussetzungen eine Kinderpflegerin die Erzieherin vertreten darf.

von aeule am 20.04.2015, 22:47



Antwort auf Beitrag von Karlchen

Da es sich bei einer Einrichtung nicht um eine natürliche Person handelt, KANN ihm diese gar nichts zutrauen, geschweige denn Verantwortung für ihn übernehmen. Jedoch ist der SPA aufgrund seiner Ausbildung dazu befähigt, auch mal mit der (Teil)Gruppe allein zu bleiben.

von Johanna3 am 20.04.2015, 22:54



Antwort auf Beitrag von Melli477

Hallo, bei uns- NRW - kann auch eine Kinderpflegerin mit 25 Kindern allein bleiben, wenn die anderen Erzieherinnen ausfallen. Bei Praktikanten kommt es darauf an, welchen AusBildungsgrad sie haben. Anerkennungspraktikanten dürfen alleine bleiben, alle anderen nicht...

von Birgit 2 am 24.04.2015, 21:10