Frage: Kindesentzug oder Kindesentführung?

Wenn ich meine Hebamme rufe, weil mein Baby (7Monate) weint und ich nicht mehr weiter weiß, darf sie dann das Kind einfach mitnehmen und dem Jugendamt übergeben? Oder muss eine Arzt, die Polizei oder jemand vom Jugendamt dabei sein? MfG

Mitglied inaktiv - 29.05.2009, 23:57



Antwort auf: Kindesentzug oder Kindesentführung?

Liebe Rhadam, ich weiss nicht, in welcher Situation Sie sind und ob Sie in der Betreuung von irgendeiner staatlichen Stelle sind. Wenn ein Kind nicht zu beruhigen ist - und Sie holen Hilfe, dann wird jeder sagen: das hat die Mutter des Kindes gut gemacht! Und die Hebamme wird schauen, wie sie helfen kann. Sie wird aber niemals das Kind einfach mitnehmen. Das ist gar nicht, was sie will! In Fällen, wo Kinder geschlagen, mißhandelt oder vernachlässigt werden, kann die Hebamme Hilfe holen und dafür sorgen, dass den Kindern und der Mutter geholfen wird. Das kann übrigens auch jeder andere tun, dazu muss man nicht Hebamme sein. SilkeJulia hat es gut beschrieben! Liebe GRüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 30.05.2009



Antwort auf: Kindesentzug oder Kindesentführung?

Hallo, eine Hebamme ist nicht dazu berechtigt, ein Kind aus einer Familie zu nehmen - das wäre dann tatsächlich Kindesentführung. Sie kann lediglich das Jugendamt benachrichtigen, wenn sie der Meinung ist, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Polizei kann eine Gefahrenabwehr gewährleisten, indem sie zB in der Situation bleibt, bis ein Mitarbeiter des Jugendamtes anwesend ist (und darüber hinaus, wenn nötig). Das Jugendamt kann im absoluten Notfall das Kind sofort in Obhut nehmen. Sind die Eltern damit nicht einverstanden, kommt der Fall vor ein Familiengericht und wird dort verhandelt. Bis dahin bleibt das Kind aber in der Obhut des Jugendamtes. Normalerweise wird zuerst versucht, eine Lösung MIT den Eltern zu finden, zB Unterstützung bei der Erziehung. Wegen eines schreienden Kindes, das man nicht beruhigt bekommt oder mit dem man sich überfordert fühlt wird aber niemand das Jugendamt rufen! Hole dir Hilfe, wenn du sie brauchst. Solange du dein Kind nicht vernachlässigst oder misshandelst, brauchst du keine Sorge zu haben, dass es dir weggenommen wird. Solltest du dein Kind vernachlässigen oder misshandeln, solltest du dich umgehend selber ans Jugendamt wenden, damit du und dein Kind Hilfe bekommen! Alles Gute, Silke

Mitglied inaktiv - 30.05.2009, 00:45