Hallo,
seit Dez. 2009 haben wir es mündlich wer der vater meines sohnes ist. Seit Feb.2010 dann schriftlich vom amtsgericht und auch vom Jugendamt.
Das Jugendamt hat mir mitgeteilt das der Vater (angeblich 400 Job) hat und nicht zahlen kann, leuchtet mir soweit ein. Glauben tue ich das mit 400 euro nicht,aber irgendwie hat er das ja nachgewiesen.
Frage1= muß er doch nachweisen mit dem 400 euro job,oder?
Dann hat mir die Dame vom Jugendamt gesagt das sie ihn immer wieder auffordern das er sich einen Job suchen soll bei dem er mehr verdient.
Frage2= wie äufig wird er angeschrieben
Frage3= wann passiert des mal was anderes als nur anschreiben?
Frage4= wann bekommt er einen Titel und was fgenau ist das nochmal.
Habe beim Jugendamt die Beistandschaft für meinen Sohn beantragt, schon vor der Geburt des sohnes. Mein Sohn ist im März 1 jahr geworden.
Wäre über Hilfe sehr dank bar.
Becky
Mitglied inaktiv - 02.05.2010, 19:42
Antwort auf:
?weiß nicht!Hilfe Jugendamt geld vom Vater
Hallo,
wenn man die Sache über das JA laufen lässt, kommt es wesentlich auf das Engagement des Sachbearbeiters an.
Da muss man im Zweifel Druck machen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2010
Antwort auf:
?weiß nicht!Hilfe Jugendamt geld vom Vater
Hallo,
willkommen im Club.
Bist du wieder verheiratet? Wenn nicht, bekommst du doch Unterhaltsvorschuss, oder?
Bei uns läuft/lief das so:
Frage1: Ja, muss er.
Frage2: 1-2x im Jahr.
Frage3: Niemals
Frage4: Du hast einen Titel auf sein Einkommen, also darauf, dass er dir von seinem Einkommen Unterhalt zahlen muss, wenn er schriftlich bestätigt hat, dass er der Vater ist, denn damit ist er auch unterhaltspflichtig.
Du kannst natürlich einen eigenen Anwalt beauftragen nachzuforschen, ob da noch mehr Geld zu holen ist und dies ggf. beizutreiben.
ABER: Diese Anwaltskosten musst du selbst tragen.
Ich bekomme im Moment für meine Tochter 160 Euro Unterhalt im Monat. Dies pfändet das JA vom Einkommen des leiblichen Vaters.
Es ist weniger als der Mindestsatz.
Persönliches Pech halt.
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 02.05.2010, 19:49
Antwort auf:
?weiß nicht!Hilfe Jugendamt geld vom Vater
Hey,danke für die antwort.
Nein bin nicht wieder verheiratet. War auch nur kurz mit dem Vater meines sohnes zusammen. Er hat ihn noch nie gesehen und es besteht auch kein kontakt mehr.
Jup bekomme Unterhaltsvorschuß, und Kindergeld und leistungen vom amt.
Ich habe für meinen Unterhalt eine anwältin eingeschaltet und gerichtskostenbeihilfe beantragt.
Es ist vor gut 6 wochen auch eine klage an ihn raus gegangen, da er bei der Anwältin keine Unterlagen bezüglich seines einkommens aus dem letzten jahr eingerecht hat. Sie hatte ihm eine frist gesetzt und die lis er verstreichen um einige monate und nu eben die Klage.
Dachte das die vom Jugendamt das mehr tun würden.
becky
Mitglied inaktiv - 03.05.2010, 12:19